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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


Die UFS startet eine Kampagne: www.armenhaeuser-nein.ch

Armutsbetroffene können in Heimen untergebracht werden – auch gegen ihren Willen. Was verstörend und unglaublich tönt, ist im Kanton Aargau seit dem 1. März bittere Realität. Der Regierungsrat hat eine entsprechende …





So können Sozialhilfekürzungen gestoppt werden

Sozialhilfekürzungen stehen in Widerspruch zur Bundesverfassung. Dieser Meinung ist Pascal Coullery - ebenso die Juristinnen und Juristen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht. Am Mittwoch, dem 10. April, war …


UFS zieht Kantonsratsentscheid vor das Bundesgericht

Die vom Zürcher Kantonsrat beschlossenen Verschärfungen stehen in Widerspruch zu Bundesrecht. Im Namen von drei Sozialhilfebeziehenden und sechs gemeinnützigen  Organisationen gelangt die Unabhängige Fachstelle für …


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
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