WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Armutsbetroffene können in Heimen untergebracht werden – auch gegen ihren Willen.
Was verstörend und unglaublich tönt, ist im Kanton Aargau seit dem 1. März bittere Realität. Der Regierungsrat hat eine entsprechende …
Der Kanton Bern will in der Sozialhilfe einen Selbstbehalt einführen. Aus Sicht der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht ist dies falsch.
Ein Aufweichen des Lastenausgleichs würde vor allem kleine Gemeinden …
Der Vorschlag, den Datenschutz von Sozialhilfebezieheden massiv einzuschränken, ist eines Rechtsstaates unwürdig.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat heute Freitag vorgeschlagen, den …
Betroffene und zivilgesellschaftliche Organisationen haben im Februar gegen die vom Zürcher Kantonsrat (rechts im Bild das Zürcher Rathaus) beschlossene Verschärfung im Bereich des Sozialhilferechts Einsprache erhoben. …
Sozialhilfekürzungen stehen in Widerspruch zur Bundesverfassung. Dieser Meinung ist Pascal Coullery - ebenso die Juristinnen und Juristen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht. Am Mittwoch, dem 10. April, war …
Die vom Zürcher Kantonsrat beschlossenen Verschärfungen stehen in Widerspruch zu Bundesrecht. Im Namen von drei Sozialhilfebeziehenden und sechs gemeinnützigen Organisationen gelangt die Unabhängige Fachstelle für …