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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.




Sozialhilfe nicht senken

Der Bundesrat will die Kantone verpflichten, die Sozialhilfe in gewissen Bereichen zu senken. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lehnt dies aus fachlichen Gründen entschieden ab. Auch das Vorgehen der …



Ein ambivalenter Entscheid

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS begrüsst die Bestätigung des Bundesgerichts, dass ausbezahlte Freizügigkeitsguthaben nur beschränkt pfändbar sind. Gleichzeitig bedauert die Fachstelle, dass das …


Die Problematik der Sozialhilfe-Detektive

Der Kanton Aargau will die rechtliche Grundlage für Sozialhilfedetektive schaffen. Weshalb das keine gute Idee ist. Zu Hause auf dem Balkon ausspioniert, auf dem Weg zum Lebensmittelgeschäft verfolgt, beim …


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
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