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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


Wichtige Etappensiege der UFS

Die UFS setzt sich seit 10 Jahren für einen menschenwürdigen Sozialstaat ein, der den in der Präambel zur eidgenössischen Bundesverfassung niedergeschriebenen Grundsatz «...und dass die Stärke des Volkes sich misst am …



3650 Tage Engagement für Armutsbetroffene

«Der gemeinnützige Verein UFS betreibt die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht. Diese informiert Armutsbetroffene umfassend über ihre Rechte und unterstützt sie aktiv bei deren Ausübung. Dadurch wird verhindert, …


10 Jahre UFS: Tag der offenen Tür

Am 6. Dezember 2022, ab 16.30 Uhr, öffnet die UFS ihre Türen. Alle Interssierten sind herzlich willkommen. Am 6. Dezember 2012 haben 12 engagierte Personen in Zürich die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilfere…



Schuldensanierung Ja - aber für alle!

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement plant wichtige Änderungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Namentlich ist die Einführung eines rechtlichen Mechanismus zur konkreten und nachhaltigen …


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5