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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


UFS-Zwischenbericht 2023

Vor einigen Tagen haben die Vereinsmitglieder den Zwischenbericht 2023 vorgefunden, mit dem wir Rechenschaft über unsere Tätigkeit in den ersten Monaten des laufenden Jahres ablegen. Dem Zwischenbericht können Sie …


Schlussspurt für eine ausgeglichene Jahresrechnung

Die UFS kann Ihre Leistungen für die Sozialhilfebeziehenden und für einen menschenwürdigen Sozialstaat nur dank Ihnen erbringen, liebe Mitglieder des Vereins UFS und liebe Sympathisant:innen. Zwar dürfen wir seit 2021 …



Unausgewogene Revision des Urner Sozialhilfegesetzes

Der Urner Regierungsrat will das kantonale Sozialhilfegesetz revidieren. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht kommt nach eingehender Analyse zum Schluss, dass der Entwurf unausgewogen ist. Er ist gegenüber …




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