Die UFS nimmt regelmässig an Vernehmlassungen teil, um Erfahrungen aus der Unterstützung von Armutsbetroffenen in Gesetzgebungsprozesse miteinfliessen zu lassen und damit die Situation von Armutsbetroffenen auch über den Einzelfall hinaus zu verbessern.
So haben wir auch eine Stellungnahme zur Revision des Sozialgesetzes im Kanton Solothurn eingereicht.
Ziel der Revision des Sozialgesetzes ist eine Qualitätssteigerung im Bereich der Sozialhilfe. Das betrifft den korrekten Vollzug und eine Vereinheitlichung der Praxis in den 13 Sozialregionen des Kantons Solothurn, wobei wir die vorgesehene Spezialisierung der Mitarbeiter:innen in den Sozialregionen begrüssen.
ABER
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Zwar soll die Qualität im Vollzug gesteigert und vereinheitlicht werden, aber ohne dass dabei die Ziele der Sozialhilfe berücksichtigt werden. Die vordringlichen Ziele der Sozialhilfe sind die schnelle Ablösung und die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung von Betroffenen. Entsprechend müsste daran die Qualität des Vollzugs gemessen werden, oder? Fehlanzeige.
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Das Büro BASS hat für die Stadt Winterthur eine Untersuchung durchgeführt, die gezeigt hat, dass mit mehr Mitarbeitenden und geringerer Fallbelastung die Sozialhilfebezüger:innen schneller wieder aus der Sozialhilfe kommen können. Winterthur hat darauf die Personalressourcen erheblich aufgestockt. Und siehe da, die Dauer des Sozialhilfebezugs konnte merklich verringert werden. Das ist beeindruckend – und trotzdem klammert der Gesetzesentwurf in Solothurn die Fallbelastung explizit als Qualitätssteigerungshebel aus.
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Weiter wird vorgesehen, die Sozialregionen unter strengere Aufsicht, Kontrolle und sogar Sanktionierung zu stellen, um die Qualität zu steigern. Mehr Sanktionierung ist der Qualität leider selten förderlich, sondern eher gefährdend. Eine Investition in entsprechende Weiterbildungen wäre eventuell eine nachhaltigere Möglichkeit, Vollzugsqualität zu steigern statt mit Sanktionierungen.
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Schliesslich zeigt sich in unserer Arbeit immer wieder, dass die Qualität im Sozialhilfevollzug gesichert und gesteigert wird, wenn Sozialhilfebezüger:innen die Möglichkeit haben, Sozialhilfeentscheide überprüfen zu lassen. Armutsbetroffene haben Rechte und diese sollen sie wahrnehmen können. Für die Sicherung der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie sind unabhängige und kostenlose Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene unabdingbar.
Fazit:
In der Vorlage geht es um die Qualitätssteigerung und die Vollzugsvereinheitlichung der Sozialhilfe. Wenn man das richtig angeht, dann trägt das zu schnellerer Ablösung von der Sozialhilfe und zu weniger Fluktuation bei den SozialarbeiterInnen bei — aber eben, mit sinnvollen Mitteln. Die Revision im Kanton Solothurn ist leider ein schönes Beispiel dafür, wie wichtige Faktoren, die zu einer höheren Qualität im Sozialhilfevollzug beisteuern könnten, nicht berücksichtigt werden.