Was die Diskussion rund um den Statuswechsel nicht berücksichtigt
Per 2027 werden die ersten Schutzbedürftigen Ukrainer:innen den befristeten Aufenthaltsstatus B erhalten und hätten somit Anrecht auf reguläre Sozialhilfe. Dies wird aktuell heiß debattiert.
Der Bund zieht sich wegen dem Entlastungspaket 2027 aus der Finanzierung der Unterstützungsleistungen von Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung zurück. Darum können die Kantone die Höhe der Unterstützungsleistungen nun selbst festlegen. Die ersten Kantone haben ihre Entscheidungen bereits gefällt, nämlich dass ein Statuswechsel zu keiner Leistungserhöhung für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung führt.
Es ist wichtig, sich die Frage zu stellen, ob es fair wäre, Personen mit Schutzstatus S besser zu stellen als vorläufig aufgenommene Personen, welche ebenfalls die bis zu 30% tiefere Asylfürsorge erhalten (Beispiel für den Kanton Zürich).
Die aktuelle Debatte dreht sich aber unserer Meinung nach ausschliesslich um die Mehrkosten, mit welchen ein Statuswechsel den Staatshaushalt belasten würde. Unbeachtet bleibt, was es für Betroffene im Alltag konkret bedeutet, nur Asylsozialhilfe zu erhalten anstatt ordentliche Sozialhilfe.
Umso bedrückender wird dies vor dem Hintergrund des 50-Franken-Zuschlags, den die SKOS und SODK für Kinder und Jugendliche in der ordentlichen Sozialhilfe beschlossen haben, nachdem mehrere Studien darauf hingewiesen haben, dass die aktuellen Leistungen den Bedürfnissen kindlicher Entwicklung nicht entsprechen. Der 50-Franken-Zuschlag anerkennt also, dass die aktuellen Leistungen für Kinder und Jugendliche schon in der ordentlichen Sozialhilfe zu tief sind ...
55% der vorläufig Aufgenommenen sind Kinder unter sieben Jahren (Stand: Juni 2026, SEM).
30% der Sozialhilfebeziehenden mit Status S sind Kinder und Jugendliche (Stand: 2024, Bundesamt für Statistik).
Was die weiterhin reduzierten Sozialhilfeleistungen gerade auch für ihr Leben bedeutet, bleibt in der sehr einseitig geführten Debatte unberücksichtigt.