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Kanton Uri: Die Revision des Sozialhilfegesetzes an der Urne ablehnen

Die Revision des Urner Sozialhilfegesetzes wäre grundsätzlich wichtig. Das jetzige Gesetz weist verschiedene Mängel auf und wäre tatsächlich revisionsbedürftig. Aber die vorliegende Revision, über die 2025 abgestimmt wird, weist so viele Defizite auf, dass sie an der Urne verworfen werden muss.

  • Neu sieht der Kanton Uri vor, dass ein Vermögensverzicht innerhalb der letzten zehn Jahre als Einkommen angerechnet werden soll. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Hilfe in Not. Verschuldensabhängige Hilfe ist in der Sozialhilfe ebenso verpönt und abwegig wie im Gesundheitswesen.
  • Im Gesetzesentwurf fehlen klare und verbindliche Angaben zur Höhe und zur Ausgestaltung der wirtschaftlichen Hilfe. Das sorgt für unnötige Unsicherheit und birgt die Gefahr von Willkür und Leistungsabbau.
  • Die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen wird nicht näher geregelt. Es wird nicht einmal ein minimaler Vermögensfreibetrag gewährt. Schliesslich wird sogar eine Rückerstattungspflicht aus Erwerbseinkommen und aus der beruflichen Altersvorsorge nicht ausgeschlossen. Damit wird das grundlegende Ziel der Sozialhilfe, nämlich Menschen aus der Armut zu führen, untergraben. Immerhin: Junge Erwachsene sollen von der Rückerstattungspflicht von Sozialhilfe, die sie bis maximal ins 25. Altersjahr bezogen haben, befreit werden.
  • Auch können die Sozialdienste sogenannte Sozialinspektorinnen oder Sozialinspektoren einsetzen. Die UFS vertritt klar den Standpunkt, dass wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass jemand unrechtmässig Sozialhilfeleistung zu erhalten versucht, bezieht oder bezogen hat, wie es im Gesetzesartikel heisst, die Polizei einzuschalten sei und nicht parallele Strukturen aufgebaut werden sollen.

Im Kanton Uri leben unterdurchschnittlich wenig armutsbetroffene Menschen. Die Sozialhilfequote beträgt lediglich 1,1 Prozent. Es ist daher schwer verständlich, dass gerade der Kanton Uri den Sozialhilfebeziehenden mit im schweizerischen Vergleich ausserordentlich restriktiven Regelungen begegnet. Die UFS hat schon früher darauf hingewiesen, dass diese Gesetzesrevision gegenüber dem geltenden Gesetz mehr Mängel statt Verbesserungen bringt. Bei einer Ablehnung an der Urne wäre es möglich, ein neues, deutlich verbessertes Sozialhilfegesetz auszuarbeiten.