Engagement
Eine wichtige Etappe bei der Stärkung des Rechtsschutzes armutsbetroffener Personen
«Kommunale und kantonale Ombudsstellen sowie unabhängige Rechtsberatungsstellen können den Sozialhilfebeziehenden ermöglichen, ihre Rechte im Verfahren wahrzunehmen. Der Zugang zu solchen Beratungsstellen sollte für Sozialhilfebeziehende unentgeltlich sein. Solche Stellen tragen auch zur Qualitätssicherung im Sozialhilfebezug bei. Die Einrichtung oder finanzielle Unterstützung solcher Stellen durch Kantone und Gemeinden ist deshalb sinnvoll.»
Diese Sätze stehen neu als Erläuterung in den revidierten SKOS-Richtlinien. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK hat die Richtlinienrevision Ende letzter Woche ohne Gegensimme gutgeheissen.
Empfehlung zeichnete sich ab.
Dass die Empfehlung gute Chancen gehabt hat, als Erläuterung Eingang in die SKOS-Richtlinien zu finden, hat sich bereits im Vorfeld abgezeichnet. Von den Kantonen, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, haben 19 diesem Passus zugestimmt, nur drei haben ihn abgelehnt und weitere drei haben sich enthalten. Bei den Gemeinden zeigte sich eine vergleichbare Situation. 46 Gemeinden haben der Stärkung des Rechtsschutzes Armutsbetroffener zugestimmt, 16 haben sich dagegen ausgesprochen und fünf haben sich der Stimme enthalten. Alle 15 privaten Organisationen, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben, haben den Passus unterstützt. Und nun also hat auch die SODK der neuen Erläuterung ohne Gegenstimme zugestimmt,
Wirkung noch ungewiss
Zwar darf die mutmassliche Wirkung dieser Erläuterung nicht überschätzt werden. Sie ist nicht verbindlich und enthält manche «Kann-Formulierung». Schon oft hat die UFS zudem auf die sehr unterschiediche Umsetzung und Interpretation der SKOS-Richtlinien durch die Kantone und die Gemeinden hingewiesen. Das dürfte auch beim vorliegenden Passus nicht anders sein. Und doch ist es ein Meilenstein, dass die Bedeutung von unabhängigen Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene in den SKOS-Richtlinien nun festgehalten wird. Für die UFS zeigt diese Empfehlung zudem, dass unsere professionelle Arbeit von einer deutlichen Mehrheit von Kantonen und Gemeinden positiv gewürdigt wird. Darüber freuen wir uns.