Aktuell
Ausbau des Rechtsschutzes vermindert Ungleichheiten in der Sozialhilfe
Am 26. November 2025 hat der Bundesrat den ersten Bericht zum Armutsmonitoring in der Schweiz publiziert. Verfasst wurde er vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS). Der Bericht geht auf eine Motion des Ständerates aus dem Jahr 2020 zurück. Darin hat die kleine Kammer verlangt, dass der Bundesrat ein regelmässiges Monitoring der Armut in der Schweiz einzurichten habe. Ziel des Monitorings soll sein, dem Bund, den Kantonen, den Gemeinden und weiteren Akteuren in der Armutsprävention und -bekämpfung steuerungsrelevantes Wissen bereitzustellen.
Ein umfassender Bericht
Der erste Bericht ist im besten Sinn des Wortes umfassend ausgefallen. Nebst dem Grundlagenheft «Armut in der Schweiz im Überblick» gehen drei Schwerpunkthefte - «Materielle Existenzsicherung in der Schweiz», «Erwerbsarbeit und Armut in der Schweiz» sowie «Bildung und Armut in der Schweiz» - in drei Kernthemen in die Tiefe, während der Synthese-Bericht die wichtigsten Erkenntnisse auf den Punkt bringt. Im Schwerpunktheft «Materielle Existenzsicherung in der Schweiz» zeigt der Bericht unter anderem auf, weshalb sich die Sozialhilfe in der Schweiz von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Dieser Umstand sei grundsätzlich so gewollt: «Das soll den Kantonen und Gemeinden erlauben, situationsgerechte Lösungen zu treffen und innovative Massnahmen zu entwickeln.» Aber der Bericht hält auch fest: «Die daraus entstehende Vielfalt kann das Gerechtigkeitsempfinden stören, wenn inhaltlich gleich gelagerte Fälle unterschiedlich behandelt werden.» Eine stärkere Vereinheitlichung sei deshalb anzustreben. Ein Bundessozialhilfegesetz zu erlassen, sei derzeit jedoch chancenlos. Hingegen gebe es alternative Möglichkeiten: «Dazu gehören die Förderung von Rechtsschutz und Rechtsberatung in der Sozialhilfe, eine systematische Regionalisierung und Professionalisierung von Sozialdiensten oder ein angemessener Soziallastenausgleich unter den verschiedenen Gemeinden innerhalb eines Kantons.»
Förderung des Rechtsschutzes
Im Synthese-Bericht greifen die Autoren des ersten Berichtes zum Nationalen Armutsmonitoring die Thematik Rechtsschutz in der der Sozialhilfe noch einmal auf: «Die stark föderale Prägung der Sozialhilfe eröffnet einerseits Raum für situationsgerechte Lösungen und innovative Experimente. Andererseits können kantonale und kommunale Unterschiede das Gerechtigkeitsempfinden stark strapazieren, weil sie viele Themen im Bereich der Grund- und Menschenrechte betreffen. Lösungsansätze können bei einheitlichen Normen, in der Rechtsprechung, dem Rechtsschutz oder den Vollzugsstrukturen ansetzen.»
Ein Teil der nationalen Armutsstrategie?
Der erste Bericht des Nationalen Armutsmonitorings bestätigt zentrale Erkenntnisse der UFS. Insbesondere, dass unabhängige Rechtsberatungsstellen zur Qualitätssicherung im Sozialhilfevollzug beitragen und sich ein solches Beratungsangebot ohne öffentliche Mittel nicht nachhaltig finanzieren lässt. Leider stellen bis heute erst der Kanton und die Stadt Zürich entsprechende Mittel bereit. Damit zukünftig weitere Kantone und Gemeinden sowie der Bund diesen beiden positiven Beispielen folgen, muss aus Sicht der UFS, die Förderung von Rechtsberatungsstellen in der Sozialhilfe Teil der Nationalen Armutsstrategie werden, die bis Mitte 2027 erarbeitet wird. Mit der nationalen Armutsstrategie will der Bund gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und Akteuren der Zivilgesellschaft die Armutspolitik weiterentwickeln und stärken.