Genauer Hinschauen lohnt sich – aktuelle Entwicklungen in Bern, Aargau und Thurgau
Totalrevision des Sozialhilfegesetzes in Bern
In Bern läuft aktuell die Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Die Vernehmlassung ist beendet, das Gesetz steht, nun wird die Verordnung besprochen.
Was wir daran begrüssen? Tatsächlich bringt die Revision Verbesserungen mit sich. Die Rückerstattung aus Einkommen wurde nicht, wie geplant, in das Gesetz aufgenommen. Ehemalige Sozialhilfebeziehende, die abgelöst sind und einer Arbeit nachgehen, müssen aus ihrem Einkommen nicht die rechtmässig bezogenen Leistungen rückerstatten. Aus unserer Perspektive ermöglicht das eine nachhaltigere Integration in die Arbeitswelt. Positiv ist auch die Einführung höherer Leistungen für Kinder und Jugendliche. Diese Erhöhung ändert leider nicht viel daran, dass der Grundbedarf im Kanton Bern immer noch deutlich unter jenem liegt, welcher die SKOS in ihren Richtlinien festhält. Und damit wären wir bei den problematischen Punkten der Revision.
Eine weitere Verschärfung bezieht sich auf den Datenschutz: Sozialdienste können Dritte zu Aussagen verpflichten. Andere Kantone kennen ähnliche Massnahmen. Neu ist in Bern aber die erhebliche Ausweitung dieser Aussagepflicht auf Banken, Krankenkassen, Ärzte u. a. Und weiter, dass diese Aussagepflicht mit Strafbarkeit verknüpft wird. Wenn Dritte ihrer Aussagepflicht nicht nachkommen, können sie sich strafbar machen.
Wir finden, dass diese Neuerung das Prinzip der Verhältnismässigkeit stark verletzt. Wenn in die Grundrechte von Personen eingegriffen wird, wie beispielsweise in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, muss Verhältnismässigkeit gegeben sein. Auch ein Bundesgerichtsentscheid stuft Informationen über Sozialhilfebezug als besonders schützenswert ein.
Absurdes Positionspapier im Kanton Aargau
Nachdem der Kanton Aargau kürzlich über die Vorlage einer Jungpartei erfolgreich abgelehnt hat, in der es um zusätzliche Hürden im Sozialhilfebezug ging (kurz: das Einführen von pauschalen Leistungskürzungen bei Langzeitbezug ab 12 Monaten), zieht nun eine weitere Jungpartei nach.
Die Jungfreisinnigen des Kanton Aargau haben ein Positionspapier mit zwei sonderlichen Forderungen publiziert. Tatsache ist: Die Sozialhilfe muss weiterentwickelt werden. Bezahlkarten für alle Sozialhilfebedürftigen und ein der Sozialhilfe vorgelagertes Beschäftigungsprogramm tragen nichts dazu bei. Das Positionspapier der Jungfreisinnigen schafft damit, ganz ähnlich der abgelehnten Initiative «Arbeit muss sich lohnen» der Jungen SVP Aargau, neue Probleme.
Bevor Meinungen, Positionen oder Vorlagen zu einem komplexen Thema wie der Sozialhilfe verfasst werden, empfiehlt es sich, die Problemlage mit Expert:innen zu reflektieren. Ansonsten erweckt es den Eindruck, dass die Initiator:innen der entsprechenden Vorhaben nicht wirklich an einer konstruktiven Weiterentwicklung der Sozialhilfe interessiert sind, sondern bloss Aufmerksamkeit auf Kosten von Menschen erzielen wollen, die sich in prekären Lebenslagen befinden.
«Schwarze Listen» im Kanton Thurgau
Der Kanton ist leider nicht nur für seine Äpfel bekannt. Er pflegt immer noch eine sogenannte Schwarze Liste. Auf der «Liste säumiger Prämienzahler:innen (LSP)» werden volljährige Personen aufgeführt, die ihre Krankenkassenprämien wiederholt und trotz Betreibung nicht bezahlen. Einmal auf der Liste vermerkt, erhalten solche Personen nur noch in Notfällen gesundheitliche Dienstleistungen.
In einem Gutachten untersucht Rausan Noori, Rechtsanwältin lic. iur., die Praxis und kommt zum Schluss, dass aus rechtlicher Perspektive nur jene Personen auf einer Schwarzen Liste geführt werden dürften, die unwillig sind, die Prämien zu zahlen. Dies im Gegensatz zu solchen Personen, die unfähig sind, die Prämien zu zahlen – beispielsweise, weil sie Sozialhilfe beziehen. Heisst also: Es muss zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit unterschieden werden.
Eine überparteiliche Motion rollt dieses Thema neu auf: Sozialhilfebeziehende sollen von der Liste gestrichen werden, resp. gar nicht erst auf einer solchen Liste landen, weil ihre Zahlungsunfähigkeit durch ihren Sozialhilfebezug nachgewiesen ist. Der Regierungsrat des Kanton Thurgau hat nun ein Jahr Zeit, um die Motion zu beantworten.
Was bleibt als Fazit der beschriebenen Diskussionen über die Weiterentwicklung der Sozialhilfe übrig?
1️⃣ Wirkliche Verbesserungen für Sozialhilfebeziehende konnten leider keine erreicht werden. Maximal konnte der Status quo bewahrt werden.
2️⃣ Wenn dereinst Sozialhilfebeziehende im Kanton Thurgau tatsächlich nicht mehr auf der Schwarzen Liste geführt werden, wäre dies zwar eine klare Verbesserung für die betroffenen Menschen – allerdings auf sehr bescheidenem Niveau.
3️⃣ Die Sozialhilfe muss mit Blick auf mehr Chancengleichheit und ihren gesamtgesellschaftlichen Nutzen weiterentwickelt werden. Aktuell gestaltet sich das letzte Netz unseres Sozialsystems als Flickenteppich mit einem sehr tiefen Leistungsniveau.
4️⃣ Mit der gezielten Förderung von Rechtsberatungsstellen durch die öffentliche Hand kann zumindest punktuell dem Flickenteppich entgegengewirkt und zu einer verstärkten Harmonisierung beigetragen werden.