In der Schweiz sind besonders Kinder und Jugendliche von Armut gefährdet
In der Schweiz sind rund 76’000 Kinder auf Sozialhilfe angewiesen, lässt man den Asyl- und Flüchtlingsbereich weg – das bedeutet, dass ein Drittel der Personen, die sich derzeit in der Sozialhilfe befinden, Kinder und Jugendliche sind. Das ist eine happige Zahl.
Ausserdem bestätigen mehrere Studien, darunter die Studie des Büro Bass über die materielle Situation von Kinder und Jugendlichen in der Sozialhilfe, dass die aktuell tiefen Sozialhilfeleistungen negative, langfristige Konsequenzen für die kindliche, schulische und gesundheitliche Entwicklung von Minderjährigen haben.
➡️ Kurz: Die aktuellen Beiträge, welche Kinder im Rahmen der Sozialhilfe erhalten, werden ihren Bedürfnissen nicht gerecht.
Aus unserer Beratung
Ein Beispiel aus unserem Beratungsalltag, welches auch vom Tages Anzeiger aufgegriffen wurde, zeigt krass, welche Auswirkungen Massnahmen der Sozialhilfe auf Kinder von Betroffenen haben können. Herr K. lebte mit seiner Partnerin als unverheiratetes Paar mit den gemeinsamen Kindern zusammen. Der zuständige Sozialdienst ging davon aus, dass die Partnerin und drei Kinder, welche alle vier von einer IV-Rente mit Ergänzungsleistungen lebten und somit auch nicht über grosse Mittel verfügten, Herrn K. mitfinanzieren sollten (sog. Konkubinatsbeitrag).
Die Folge: grosse finanzielle Not. Herrn K. wurden teilweise pro Monat noch knapp 60 Franken im Monat ausbezahlt, die ganze Familie musste auf Sozialhilfeniveau leben. Vor allem aber litten die Kinder unter dieser Situation. Unverschuldeter Weise lebten sie mit weniger als dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum für IV-Bezüger:innen. Mit dem Existenzminimum nach Sozialhilferecht blieben ihnen Aktivitäten wie Sport- oder Musikunterricht, Zoo- oder Schwimmbadbesuche verwehrt. Als der Vater einem seiner Kinder ein kleines Geschenk ermöglichen wollte, statt Lebensmittel zu kaufen, wurde er vom Kind gebeten, doch lieber das Essen zu kaufen. Der Fall nahm die Leser:innen sichtlich mit und die Familie erhielt nach Publikation mehrere Spenden für Zoo-Besuche und Freizeitaktivitäten.
50 Franken mehr pro Kind
Um solchen Zuständen entgegenzuwirken empfahl die SKOS für jedes Kind einen Zuschlag von 50 Franken einzuführen, der pro Monat zum Grundbedarf anfällt. Zusätzlich sind die situationsbedingten Leistungen SIL kinderspezifisch konkretisiert und ausdifferenziert worden. Die konkretere Formulierung des Richtlinientextes vereinfacht die Bearbeitung von SIL-Anträgen und fördert so gezielt Minderjährige. Angepasst worden ist auch die Schaffung eines verbindlichen Mindestkostenrahmens für die Finanzierung von allgemeinen Freizeitaktivitäten (nämlich mind. bis zu 600 Franken pro Kind pro Jahr). Weitere Fördermassnahmen sind zusätzlich beantragbar. Ende Mai fällte die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektor:innen SODK dazu den finalen Entscheid.
Die Richtung stimmt, aber …
Dass dies empfohlen wird, stimmt uns grundsätzlich positiv. Jedoch darf trotz dieser konkreten Verbesserung nicht vergessen werden, dass selbst mit den 50 Franken pro Kind, das Leistungsniveau der Sozialhilfe sehr tief bleibt. Um den Kanton Bern als Beispiel zu nennen: Bern hat mitunter die tiefsten Sozialhilfeleistungen der Schweiz, die immer noch unterhalb des empfohlenen SKOS-Richtbetrags liegen. Selbst mit den 50 Franken Zuschlag für Kinder und Jugendliche bleibt der Berner Grundbedarf unterhalb des empfohlenen Wertes.
Zu beachten ist weiter, dass der Zuschlag nicht dynamisch ist; in dem Sinne, dass er sich mit den heranwachsenden Kindern mitentwickelt. Je älter Kinder werden, desto mehr finanzielle Mittel dürften sie benötigen. Ein Vergleich mit den Ergänzungsleistungen veranschaulicht die beiden angesprochenen Kritikpunkte dramatisch:
Ein Paar mit zwei Kindern erhält somit nach SKOS Grundbedarf pro Monat 2'371 Franken, inklusive die zweimal 50 Franken pro Kind. Die Ergänzungsleistungen gehen von einem Grundbedarf von 3'743 Franken aus, bei Kindern ab 11 Jahren sogar von 4'386 Franken. Der Betrag, welcher der Familie bei den Ergänzungsleistungen zusteht, ist somit bis zu 85% höher als jener der Sozialhilfe. Dies, obwohl beide Leistungen dasselbe Ziel verfolgen, nämlich die Existenzsicherung von Personen in schwierigen Lebenslagen. Sachlich sind diese Unterschiede schwer nachvollziehbar.
Und jetzt?
Trotz allem ist die beschlossene Revision eine Verbesserung für Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe. Gerade auch die Bestätigung, dass situationsbedingte Leistungen explizit zur Förderung von Kindern und Jugendlichen verwendet werden sollen, ist ein wichtiger Schritt. Aber vor dem aktuellen Hintergrund der tief bemessenen Leistungen wirkt die Revision bescheiden.
Hinzukommt, dass die Revision zwar von der SKOS und SODK beschlossene Sache ist – welche Kantone diese Anpassungen nun übernehmen und wie sie letztendlich von den Gemeinden tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Diese Entwicklung werden wir weiterhin beobachten.
Umso mehr sehen wir unsere Arbeit weiterhin darin, sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche diejenigen Leistungen erhalten, die ihnen rechtmässig zustehen – lieber mit, aber auch ohne die 50 Franken Zuschlag pro Kind.