UFS Logo

3650 Tage Engagement für Armutsbetroffene

«Der gemeinnützige Verein UFS betreibt die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht. Diese informiert Armutsbetroffene umfassend über ihre Rechte und unterstützt sie aktiv bei deren Ausübung. Dadurch wird verhindert, dass die für Sozialhilfebezüger:innen bereits einschneidenden sozialhilferechtlichen Bestimmungen und Entscheide zusätzlich fehlerhaft, willkürlich und existenzbedrohend sind.» So steht es im Gründungsprotokoll der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS vom 6. Dezember 2012. In unserem Zwischenbericht 2022: 10 Jahre UFS haben wir die Geschichte der UFS kompakt zusammengefasst. An entscheidender Stelle von Anfang an mit dabei war Andreas Hediger. Er leitet die Geschäftsstelle seit dem 1. Tag. Im Gespräch schaut er auf die Gründungszeit zurück, analysiert die Situation rund um die Sozialhilfe und formuliert Anliegen für die Zukunft.  In der Präsentation zum 10. Geburtstag der UFS hat er die Geschichte und die Werte der UFS zudem visualisiert: Präsentation_10_Jahre_UFS

Andreas Hediger, weshalb habt ihr die UFS 2012 gegründet?

Weil wir erkannt haben, dass es eine unabhängige Rechtsberatungsstelle für Sozialhilfeempfangende dringend braucht. Thomas Lampart, der erste UFS-Präsident, Pierre Heusser – heute Ombudsmann der Stadt Zürich – und ich haben die unentgeltliche Rechtsberatung zuerst im Rahmen der IG Sozialhilfe betrieben. Ohne die IG Sozialhilfe gäbe es uns in dieser Form wohl nicht. Da die Nachfrage von Anfang gross war, haben wir schon bald erkannt, dass wir eine von der IG Sozialhilfe unabhängige Beratungsstelle schaffen müssen. Deshalb haben wir am 6. Dezember 2012 zusammen mit neun weiteren engagierten Personen die UFS gegründet.

Die Sozialhilfe ist das letzte Netz im System der sozialen Sicherheit der Schweiz. Werden Sozialhilfeleistungen nicht ausgerichtet, obwohl die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, müssen sich Betroffene schnell wehren können, denn es geht in der Regel um die Existenzsicherung. Aber der Rechtsschutz ist in der Sozialhilfe extrem schwach. Das hat auch das Bundesamt für Sozialversicherungen in einer Studie aus dem Jahr 2020 festgestellt. Wir sind überzeugt, dass es mehr unentgeltliche Rechtsberatungsstellen braucht und diese mit öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen.

Du sprichst die Finanzierung an. Die UFS leistet kostenlose Rechtsberatung. Heute verfügt die UFS über immerhin 580 Stellenprozente. Wie finanziert sich die UFS?

Die Finanzierung unserer Arbeit ist seit dem ersten Tag und bis heute ein Riesenthema. Wir sind mit einem Darlehen von 20'000 Franken gestartet. Unsere Klient:innen haben kein Geld. Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken Ausgaben im Rahmen von Sozialhilfe nicht ab. Nur eine Rechtsschutzversicherung berücksichtigt die Rechtsberatung von Sozialhilfeempfangenden und auch das nur sehr zurückhaltend. Wir sind deshalb auf andere Geldquellen angewiesen.

Wir konnten schon kurz nach dem Start zahlreiche und teilweise namhafte Zuwendungen von Privatpersonen und Institutionen verzeichnen. Das ist auch heute noch die wichtigste Einnahmequelle. Als erste Rechtsberatungsstelle, die auf Sozialhilferecht spezialisiert ist, arbeiten wir seit 2021 zudem mit Leistungsaufträgen des Kantons Zürich und der Stadt Zürich. Wir hoffen, dass wir in naher Zukunft weitere Leistungsverträge mit anderen Kantonen abschliessen können. Ein ganz wichtiger Teil der Finanzierung leisten aber auch unsere Spezialist:innen im Büro. Sie arbeiten erstens zu nicht marktüblichen Löhnen, und zweitens erbringen sie einen Teil davon, nämlich rund 80 Stellenprozente, unentgeltlich. Ohne diese Freiwilligenarbeit wäre unser Kerngeschäft, die Rechtsberatung, akut gefährdet.

Du erwähnst die Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich. Die öffentliche Hand finanziert die UFS zu einem Teil. Kann man da noch von Unabhängigkeit sprechen?

Absolut! Die Leistungsvereinbarungen gewähren uns grösstmögliche Unabhängigkeit. Ich bin überzeugt, dass es für einen wirksamen Rechtsschutz von Armutsbetroffenen öffentliche Gelder braucht. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass wir nicht vollständig von der öffentlichen Finanzierung abhängig sein sollten. Es braucht einen gesunden Mix.

Was sind aus deiner Sicht die grössten Erfolge und Misserfolge der UFS?

Wir konnten in den letzten 10 Jahren rund 15‘000 Personen bei Anliegen zu Sozialhilfe unterstützen. Das erachte ich als unseren grössten Erfolg. Tatsache ist auch, dass wir ca. 90 Prozent der Fälle mittels Beratungen und Vermittlungen zwischen den Betroffen und den Sozialdiensten lösen konnten, ohne dass ein Rechtsmittel ergriffen werden musste. Bei denjenigen Fällen, bei denen wir ein Verfahren einleiten müssen, erhalten unsere Klient:innen zu 80 Prozent recht. Manchmal ist es nur ein Teilerfolg, aber einer, der unseren Klient:innen bereits erheblich hilft.

Als weiteren wichtigen Erfolg erachte ich schlicht und einfach die Tatsache, dass wir unsere Rechtsberatungsstelle etablieren und auf ein gutes Fundament stellen konnten.

Der dritte Erfolg ist für mich, dass wir es geschafft haben als Rechtsberatungsstelle überregional tätig zu sein, obwohl die Sozialhilfe kantonal und kommunal teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Unsere Kernregion umfasst die Kantone Zürich, Aargau, St. Gallen und Thurgau.

Der grösste Misserfolg ist wohl, dass wir nicht alle Anfragen bearbeiten können. Rund 50 Prozent aller Anfragen können wir aus Kapazitätsgründen nicht übernehmen. Es ist wirklich dringend notwendig, dass wir unser Angebot vergrössern können und weitere unentgeltliche Rechtsberatungsstellen entstehen, die sich auf die Sozialhilfe spezialisieren.

Hat sich das Umfeld für die Sozialhilfe in den letzten Jahren für Sozialhilfeempfangende verschlechtert?

Ja, massiv. Das Dauerbashing vor allem aus rechtsbürgerlichen Kreisen zeigt Wirkung. Ursprünglich entsprach der von der SKOS errechnete Betrag für die Deckung des Grundbedarfs dem Bedarf der 20 Prozent der Ärmsten in der Schweiz. Ab 2005 entsprach der errechnete Betrag nur noch dem Bedarf von 10 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte.

2016 entkoppelte die SKOS ihre Empfehlungen von dieser messbaren Grösse: Der Grundbedarf orientiert sich seither nur noch am Bedarf der 10 Prozent schwächsten Haushalte. Das heisst, die Auszahlungen müssen nicht mehr den 10 Prozent entsprechen, sie müssen sich nur noch danach orientieren. Das ist ziemlich unverbindlich. Ebenso erhalten seit 2016 junge Erwachsene bis 26 Jahre weniger Geld, die Sanktionen bei Fehlverhalten wurden massiv erhöht, die minimale Integrationszulage für kranke Sozialhilfebeziehende wurde ganz gestrichen. Zusätzlich hat die SKOS die Inkraftsetzung ihrer Richtlinien aus der Hand gegeben und die Kompetenz dafür der Konferenz der kantonalen Sozialdirektor:innen SODK übertragen. Aus unserer Sicht ein klarer Fehler, denn die SODK entscheidet in erster Linie politisch und nicht entlang von fachlichen Grundsätzen.

Auch nach 2016 sind verschiedene Verschlechterungen eingetreten. So ist heute in der Mehrheit der kantonalen Sozialhilfegesetze verankert, dass die Gemeinden Sozialhilfedetektive zur Überwachung der Sozialhilfeempfangenden einsetzen können. Wir sind der Überzeugung, dass es Aufgabe der Polizei ist, bei Verdacht auf Gesetzesverstösse aktiv zu werden.

In welche Richtung müsste sich die Sozialhilfe aus Deiner Perspektive entwickeln?

Im Bereich Sozialhilfegesetz sollten genug öffentliche Mittel bereit gestellt werden, um die unentgeltliche Rechtsberatung sicherzustellen.

Hinsichtlich der Handhabung der Sozialhilfe ist eine nationale Harmonisierung dringend notwendig. Die SKOS erreicht mit ihren Richtlinien eine gewisse Harmonisierung, doch geht diese viel zu wenig weit. Aktuell haben wir 26 unterschiedlich ausgestaltete Sozialhilfegesetze und Verordnungen sowie 26 verschiedene kantonale Gesetze, die das Verfahren regeln. Darüber hinaus werden die kantonalen Rechtsgrundlagen von Gemeinden unterschiedlich oder überhaupt nicht angewendet. Eine vom Bund verordnete nationale Harmonisierung würde die Gleichbehandlung in der Sozialhilfe erheblich stärken. Die Sozialhilfeleistungen würden sich nicht mehr einer Lotterie gleich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Drittens müssen die Sozialhilfeleistungen menschenwürdig ausgestaltet sein und auf die Höhe der Ergänzungsleistungen angehoben werden, die heute, gemessen am jeweiligen Grundbedarf, um rund 60 Prozent höher sind.

Das führt mich zum vierten Punkt: In der Schweiz gibt es viele Kräfte - Non-Profit-Organisationen, Parteien, Institutionen, staatliche Stellen - die eine Stärkung und nachhaltige Verbesserung der Sozialhilfe grundsätzlich befürworten. Aber eine gemeinsame Strategie, wie diese Stärkung erreicht werden könnte, gibt es nicht. Das wäre aus meiner Sicht dringend nötig. Das Fehlen einer solchen gemeinsamen Strategie hat gleich zwei unliebsame Folgen: Die von der Sozialhilfe ausbezahlten Leistungen bleiben zu tief und die Befürworter:innen eines Sozialabbaus müssen sich viel zu wenig mit den Argumenten für eine starke Sozialhilfe auseinandersetzen.

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5