Wenn Irren amtlich wird – Wir kennen Ihre Rechte.
«Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen», steht am Anfang der Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die Umsetzung dieser Worte ein. Die UFS berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zur Sozialhilfe.
Die UFS ist ein gemeinnütziger Verein und erhält keine staatliche Unterstützung. Die Finanzierung erfolgt über Spenden und Mitgliederbeiträge.
Neuigkeiten
Schon wieder ist ein Jahr vorbei. Am 18.4.2018 um 18:30 Uhr und somit unmittelbar vor der Veranstaltung SKOS-Richtlinien unter Druck: Wieviel braucht ein Mensch zum Leben? findet die 5. Generalversammlung der UFS statt.…
Am 20.2.2018 berichtete der Kassensturz über eine Gemeinde im Kanton Baselland, die von einer ehemaligen Sozialhilfebezügerinn fast 225'000 Franken zurückfordert. Ein Schock für die 43-jährige Mutter. Die Gemeinde will …
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wurden erstmals 1963 als Empfehlungen zur Angleichung und Standardisierung der kantonalen Fürsorgeregelungen publiziert. Seither haben sie sich zu ein…
Eigentlich sind sie gut qualifiziert und arbeiten wollen sie erst recht – aber viele Menschen über 50 finden keinen Job mehr. Sie landen in der Sozialhilfe. Schlimmer noch: Nach einer überproportional langen Arbeitslosi…
Der sozialhilferechtliche Grundbedarf wird von der SKOS und den Kantonen immer mehr nach rein politischen und teilweise sachfremden Kriterien festgelegt.
Er hat sich von den ursprünglichen statistischen Grundlagen e…
Am 5.12.2017 hat die UFS eine Stellungnahme zum Artikel «Gehässiger Streit um Sozialhilfe» in der NZZ vom 30. November 2017 verfasst. Mit dem einleitenden Satz, «Berns Linke hat einen neuen Buhmann» reduziert Lucien Sch…