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Zwischenbericht 2024 erschienen

541 neue Anfragen bearbeitet; 939 Personen unterstützt, wovon 260 Kinder; 93 Prozent der abgeschlossenen Fälle mit Lösungen im Rahmen von Beratungen und Vermittlungen abgeschlossen: Das sind einige der Zahlen, die im Zwischenbericht 2024 der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS enthalten sind. Der Zwischenbericht fasst die Geschäftstätigkeit der UFS in den ersten Monaten des Jahres 2024 zusammen und zeigt in kompakter Form die wichtigsten Ziele und Themenbereiche der Fachstelle auf. Ein Blick auf diesen spannenden Bericht lohnt sich auf jeden Fall. Hier finden Sie den Zwischenbericht_2024.

Das sind die wichtigsten Inhalte des Zwischenberichts:

  • Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht weist regelmässig auf den Flickenteppich hin, der die Sozialhilfe prägt. Dieser ist nun durch eine Studie und ein Rechercheprojekt nachgewiesen worden. Die UFS strebt deshalb an, dass die Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien gesteigert wird.
  • Für die UFS bleibt der Ausbau der unabhängigen und kostenlosen Rechtsberatung für Armutsbetroffene ein vorrangiges Ziel. Der grosse Bedarf ist schon lange belegt, die entsprechende Bewegung bleibt leider gering.
  • Die Anfragen an die UFS-Rechtsberatung übersteigen unsere Kapazitäten seit Jahren bei Weitem. Wir konzentrieren uns deshalb neu auf ein klar definiertes Zuständigkeitsgebiet.
  • Damit die UFS ihrer Tätigkeit im Dienst der Armutsbetroffenen nachkommen kann, sind wir weiterhin auf Spenden angewiesen.

Sie möchten mehr wissen? Lesen Sie hier unseren Zwischenbericht 2024.

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5