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Fragen zur Sozialhilfe?
Schwierigkeiten mit dem Sozialamt?
Zu wenig oder keine Sozialhilfe erhalten?

Die UFS beantwortet Fragen zur Sozialhilfe. Anfragen werden aus der ganzen Deutschschweiz entgegengenommen. Der Erstkontakt erfolgt immer telefonisch.

Das Beratungstelefon 043 540 50 41 ist jeweils zu folgenden Zeiten besetzt:

  • am Montag von 11 bis 14 Uhr*
  • am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr

Bitte legen Sie relevante Dokumente wie Entscheide und Budgets bereit, damit wir Sie effizient beraten können.

Wichtiger Hinweis:

Am Mittwoch, 29. November 2023 finden keine telefonischen Beratungen statt.

Winterpause: Vom 18. Dezember 2023 bis 5. Januar 2024 finden keine telefonischen Beratungen statt. Die Telefonberatungen beginnen wieder am Montag, 8. Januar 2024.

Rechtsberatung im Raum Bern:

Der Kanton Bern verfügt über zwei Fachstellen, die Sozialhilfebeziehenden eine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Die UFS ersucht deshalb Ratsuchende aus dem Kanton Bern, sich direkt an diese zwei Stellen zu wenden:

Anfragen aus dem Kanton Bern können nicht geprüft werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5