Leistungsangebot
Das Leistungsangebot der UFS besteht im Wesentlichen aus Beratung, Begleitung und Vertretung. Für Armutsbetroffene ist es kostenlos.
Beratung
Die UFS berät Armutsbetroffene umfassend bei Anliegen zur Sozialhilfe. Dabei sollen Armutsbetroffene möglichst selbständig eine Lösung erwirken.
Begleitung und Vermittlung
Die UFS begleitet Armutsbetroffene in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten zu behördlichen Terminen. Dabei vermittelt die UFS zwischen Klienten und zuständigen Behörden.
Rechtsvertretung
Die UFS vertritt Armutsbetroffene in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten vor Gericht.
Notunterstützung
Sollte es die Situation erfordern, gewährt die UFS bei Mandatsübernahme eine unbürokratische Notunterstützung.
Erstkontakt
Der Erstkontakt erfolgt telefonisch. Das Beratungstelefon ist jeweils am Montag von 11 bis14 Uhr und am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr besetzt.
Schulungen
Die UFS bietet für Organisationen, die sich für Armutsbetroffene einsetzen, Schulungen im Bereich Sozialhilferecht an. Mehr dazu...