Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gehören in den Fokus der Sozialdienste
Zu den Schwerpunkten in der UFS-Rechtsberatung gehört seit langem das Themenfeld "Kinder in der Sozialhilfe". Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht weist in ihrer Beratungstätigkeit Sozialdienste und Sozialbehörden regelmässig darauf hin, Kinder in den Fokus zu rücken und angemessen, mit Blick ihre kinderspezifischen Bedürfnisse so zu unterstützen, damit sie den Teufelskreis der Armut durchbrechen und verlassen können. Die Studie "Die materielle Situation von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe", die im Auftrag der SODK, der SKOS, des Schweizerischen Städteverbandes SSV und der Städteinitiative Sozialpolitik, der Stadt Zürich und der Eidgenössischen Migrationskommission erstellt wurde, bestätigt nun, wie wichtig und richtig diese Forderung der UFS ist. Link zur Studie: "Materielle_Situation_von_Kindern_und_Jugendlichen"
Die Studie hält fest, dass materierielle Armut ein beträchtliches Risiko für die kindliche Entwicklung darstellt. Die negativen Folgen der Armut betreffen sämtliche Lebensbereiche der Kinder. Diese umfassen beispielsweise verringerte Bildungschancen, schlechtere Gesundheit, verringerte soziale Teilhabe, ungünstige und beengte Wohnverhältnisse und eingeschränkte Möglichkeiten für familiäre Aktivitäten. Auch führt Kinderarmut, so hält es die Studie fest, zu hohen gesellschaftlichen Kosten. Die erhöhte Armutsgefährdung von Kindern spiegelt sich in einer signifikant höheren Sozialhilfequote. Im Jahr 2022 betrug die Sozialhilfequote 2,9 Prozent. Bei Kindern und Jugendlichen belief sie sich auf 4,8 Prozent und ist damit der mit Abstand höchste Wert einer Altersklasse. Weiter zeigt die Studie auf, dass die aktuellen Sozialhilfeleistungen für Kinder teilweise unzureichend sind. Die Studie verweist im übrigen darauf, dass durch die Bundesverfassung und das Völkerrecht nicht nur die elementarsten Bedürfnisse von Kindern, wie Nahrung, Obdach und Kleidung geschützt sind, sondern auch Bedingungen, die für eine altersgerechte Entwicklung wichtig sind, wie beispielsweise Entfaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten. Kurz: Die Forderung der UFS an die Sozialdienste, Kinder in den Fokus zu rücken und sie mit Blick auf ihre kinderspezifischen Bedürfnisse zu unterstützen, ist nicht nur ein gutgemeinter Appell, sondern eine durch die Bundesverfassung und das Völkerrecht vorgegebene Pflicht. Es ist höchst Zeit, dass dieser Pflicht nachgelebt wird.