«Das Geld reicht nicht mal für den Zoo»
Hans Kohler (Name geändert) bezieht seit einigen Jahren Sozialhilfe. Doch die Sozialhilfe floss zunächst äusserst spärlich. Bescheidene 62 Franken pro Monat sprach ihm der Sozialdienst seiner Wohngemeinde zunächst zu. Dass dies nie und nimmer für einen Monat Essen und Miete reicht, liegt auf der Hand. Der geringe Betrag resultierte, weil der Sozialhilfeempfangende mit seiner Lebenspartnerin und deren zwei Kindern eine Wohnung teilt. Bei Paaren, die im Konkubinat leben, berechnen die Sozialdienste den Sozialhilfebetrag auf der Basis des Gesamteinkommens des Paares. Das kann wie im vorliegenden Fall zu drastischen Kürzungen der Sozialhilfe führen. Diesen Kürzungen allerdings fehlt die gesetzliche Grundlage.
Die von den Sozialdiensten angestrebte Gleichbehandlung mit Ehepaaren setzt Äpfel mit Birnen gleich. Konkubinatspaare haben gegenüber Ehepaaren keine gesetzlichen Rechte wie z.B. ein Erbrecht, Unterhaltsanspruche, keine Rechte an dem vom Partner gekauften Wohneigentum, keinen Anspruch auf AHV-Beiträge des Partners nach der Trennung etc. Zudem wird übergangen, dass Konkubinatspartner jeweils ohnehin ihre armutsbetroffenen Partner unterstützen, aber mit Recht nicht bereit sind, wegen ungenügender Sozialhilfe selber auf Sozialhilfeniveau zu leben.
Eine einfache Lösung wäre gewesen, dass sich Hans Kohler eine eigene Wohnung gesucht hätte. Dann hätte er sofort deutlich mehr Geld erhalten und die Gemeinde hätte viel mehr ausgeben müssen. Gewonnen hätte in diesem Fall niemand - nicht Hans Kohler, nicht dessen Partnerin, nicht deren Kinder und schon gar nicht die Gemeinde. Hans Kohler hat sich an die UFS gewandt, und diese erreichte, dass die Sozialhilfe deutlich, nämlich auf CHF 1010 erhöht worden ist. Mindestens vorübergehend, denn der Fall ist vor Gericht noch hängig. Der Tagesanzeiger hat den Fall aufgearbeitet. Er kann im Artikel «Das Geld reicht nicht einmal für den Zoo« nachgelesen werden.