Der Anfang vom Ende? Die SKOS macht sich zum Spielball der Politik
Es sei ein «Wendepunkt» in der Geschichte der SKOS, sagte Co-Präsident Felix Wolffers, als er die revidierten SKOS-Richtlinien präsentierte. Tatsächlich hat die SKOS hier einen Wendepunkt erreicht, aber nicht weil, wie sie behauptet, zum ersten Mal die Leistungen reduziert würden.
Pressemitteilung vom 24.9.2015
Der Anfang vom Ende? Die SKOS macht sich zum Spielball der Politik
Es sei ein «Wendepunkt» in der Geschichte der SKOS, sagte Co-Präsident Felix Wolffers, als er die revidierten SKOS-Richtlinien präsentierte. Tatsächlich hat die SKOS hier einen Wendepunkt erreicht, aber nicht weil, wie sie behauptet, zum ersten Mal die Leistungen reduziert würden. In Tat und Wahrheit wurde der Grundbedarf bereits bei der SKOS-Revision 2005 deutlich reduziert: Bis zu diesem Datum orientierte sich der Grundbedarf am Bedarf der einkommensschwächsten 20% der Bevölkerung, seither dient bzw. diente, muss man bald sagen, der Bedarf der einkommensschwächsten 10% als Berechnungsgrundlage.
Nein, der Wendepunkt ist ein anderer und viel einschneidender: Stützten sich die Sozialhilfeleistungen, insbesondere die Höhe des Grundbedarfs, bisher zu einem grossen Teil auf die statistischen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS), so hat die SKOS den Grundbedarf nun für junge Erwachsene und für Grossfamilien von jeglicher sachlichen Grundlage entkoppelt und ist in der Leistungsreduktion willkürlichen, politisch populistischen Argumentationen gefolgt, die keinen Bezug mehr zur Alltagsrealität von armutsbetroffenen Menschen haben. Zur Erinnerung: Gemäss den neusten Zahlen des BFS müsste der Grundbedarf für Alleinstehende oder Zweipersonenhaushalte sogar erhöht werden, damit dieser dem Bedarf der 10% Einkommensschwächsten entsprechen würde.
Mit dieser Wende haben die SKOS-Richtlinien nun definitiv den sachlichen Bezug zur Realität verloren. Eine solche Entkoppelung von der Realität ist gefährlich und macht die Richtlinien zum freien Spielball der Politik. Der Effekt wird dadurch noch verstärkt, dass die SKOS-Richtlinien neu nicht mehr von der Fachstelle SKOS verbindlich festgelegt, sondern von Regierungsräten (Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren, SODK) bestimmt werden. Damit sind Tür und Tor für weitere politisch motivierte Entscheide und willkürliche Kürzungen geöffnet.
Um politisch motivierte Richtlinien zu erlassen, braucht es keine Fachstelle SKOS. Das können die Politiker auch alleine. Es bleibt zu hoffen, dass die SKOS sich auf ihre Stärke zurückbesinnt, d.h. auf ihre Fachkompetenz und ihre Kenntnis der Alltagsrealität von Armutsbetroffenen und dass sie in Zukunft wieder darauf besteht, dass die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft diejenigen Leistungen erhalten, die sie nachweislich benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Kontaktadresse:
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, Sihlquai 67, 8005 Zürich
Geschäftsleiter Andreas Hediger, Tel. 043 540 50 41, info@sozialhilfeberatung.ch www.sozialhilfeberatung.ch
Spenden- und Postkonto 60-73033-5