UFS Logo

«Die Armut mit nationaler Strategie bekämpfen»

Der Nationalrat hat Mitte März mit grosser Mehrheit eine Motion aus den Reihen der SP überwiesen, die die Schaffung einer nationalen Strategie zur Armutsbekämpfung verlangt. Die UFS unterstützt die Ziele der Motion. Sie ist überzeugt, dass eine nationale Strategie zur Armutsbekämpfung Gelegenheit für eine Rechtsgrundlage bieten würde, die es dem Bund erlaubt, kostenlose und unabhängige Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene in der Sozialhilfe mitzufinanzieren.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel «Die Armut mit nationaler Strategie bekämpfen.


Anteil der Armutsbetroffenen senken
Der Nationalrat will mit der Überweisung der Motion den Kampf gegen Armut in der Schweiz verstärken. Mit ihrem Vorstoss verlangt Nationalrätin Estelle Revaz, «dass auslaufende nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu verlängern und die Plattform und das Monitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln zu finanzieren.» Anschliessend soll das Programm durch eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut abgelöst werden. Die Motionärin will damit sicherstellen, dass der Bundesrat seine in der Strategie für nachhaltige Entwicklung 2030 eingegangene Verpflichtung umsetzt, den Anteil der Bevölkerung, der unter der Armutsgrenze lebt, zu senken. Derzeit beträgt die Armutsquote 8.5 Prozent. Der Anteil jener, der gefährdet ist, in Armut zu geraten, ist fast doppelt so hoch.
Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme zur Motion zwar die Ansicht, dass in der Prävention und Bekämpfung von Armut Handlungsbedarf besteht. Trotzdem hat er die Motion zur Ablehnung empfohlen. Er verweist auf verschiedene Geschäfte, die sich mit Armut beschäftigen und sieht Doppelspurigkeiten, die es zu vermeiden gelte. Der Nationalrat ist ganz offensichtlich anderer Meinung. Die UFS hofft, dass sich auch der Ständerat dieser Meinung anschliesst.

Unabhängige Rechtsberatungsstellen mitfinanzieren
Die UFS ist überzeugt, dass sich im Rahmen der an die Überweisung anschliessende Umsetzungsdiskussion Möglichkeiten entwickeln lassen, die es dem Bund erlauben, kostenlose und unabhängige Rechtsberatungsstellen mitzufinanzieren. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Dass bei der kostenlosen und unabhängigen Rechtsberatung für armutsbetroffene Menschen gravierende Lücken bestehen, hat die vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in Auftrag gegebenen Studie «Rechtsberatung und Rechtsschutz von Armutsbetroffenen in der Sozialhilfe» deutlich aufgezeigt. Die Autor:innen der Studie haben eine Stärkung von unabhängigen Rechtsberatungsstellen durch staatliche Finanzierung nachhaltig empfohlen. Im Rahmen der nationalen Strategie zur Armutsbekämpfung könnte dieser wichtige Punkt endlich umgesetzt werden.

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5