Die UFS startet eine Kampagne: www.armenhaeuser-nein.ch
Armutsbetroffene können in Heimen untergebracht werden – auch gegen ihren Willen.
Was verstörend und unglaublich tönt, ist im Kanton Aargau seit dem 1. März bittere Realität. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen:
«Personen, die in verschiedenen Lebensbereichen Unterstützung bedürfen, können zur Umsetzung entsprechender Betreuungs- oder Integrationsmassnahmen einer Unterkunft zugewiesen werden».
Die neue Regelung schafft Willkür und ist unhaltbar. Wir fordern von der Regierung, dass sie ihren Beschluss rückgängig macht. Damit sie dies tut, braucht es öffentlichen Druck – und Dich. Unterzeichne die Petition. Mit deiner Unterschrift hilfst du mit, dass die Regierung handeln muss. Das sind die wichtigsten Argumente gegen die Verordnung der Regierung:
www.armenhaeuser-nein.ch
Die Hauptargumente gegen die Verordnung der Regierung:
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Der Regierungsrat ermöglicht es Aargauer Gemeinden, Menschen in Heime zu stecken, weil sie arm sind. Anstatt den Armen zu helfen, werden diese stigmatisiert, ausgegrenzt und ihrer Rechte enthoben.
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Die eue Bestimmung ist ein Rückfall in dunkle Zeiten. Im Aargau gab es einst so viele Armenhäuser wie nirgendwo sonst – und bis 1981 litten auch im Aargau viele unter «administrativen Versorgungen». Eben erst wurden diese unrühmlichen Kapitel aufgearbeitet. Doch das Vorgehen der Aargauer Regierung zeigt, dass daraus offenbar wenig gelernt wurde.
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Für fürsorgerische Heimunterbringungen sind eigentlich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zuständig. In solchen Verfahren können sich die Betroffenen rechtlich wehren. Wenn die Regierung nun zusätzlich den Gemeinden das Recht gibt, Heimeinweisungen vorzunehmen, ist das unnötig und widerrechtlich.