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Einführung von Selbstbehalt für Gemeinden im Sozialhilfebereich ist kontraproduktiv

Der Kanton Bern will in der Sozialhilfe einen Selbstbehalt einführen. Aus Sicht der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht ist dies falsch.

Ein Aufweichen des Lastenausgleichs würde vor allem kleine Gemeinden stark belasten. Bereits kostenintensive Einzelfälle könnten dann für Kleingemeinden stark ins Gewicht fallen. In der Folge würde auch der bereits heute massive Druck auf Sozialhilfebeziehende weiter ansteigen. Etwa, weil Gemeinden den Zuzug von Sozialhilfe beziehenden Menschen zu verhindern versuchen und dabei die Niederlassungsfreiheit missachten. Oder weil anspruchsberechtigten Personen in Notsituationen widerrechtlich die Sozialhilfe nicht gewährt wird. Das hat für die betroffenen Personen existenzbedrohende Folgen, wie die UFS aus ihrer Praxis weiss. Es drohen unter anderem Wohnungsverlust und eine Chronifizierung stressbedingter Erkrankungen.

Ein Selbstbehalt dürfte finanzschwache Gemeinden zudem auch daran hindern, in kurzfristig teure Integrationsmassnahmen für Sozialhilfebeziehende zu investieren. Die geplante Neuerung droht deshalb auch dem vom Kanton gleichzeitig propagierten Ziel der verbesserten wirtschaftlichen Integration entgegenzustehen.

Die durch die geplante Neuerung entstehenden finanziellen und sozialen Folgekosten belasten die Allgemeinheit weit mehr, als durch eine Einschränkung des Lastenausgleichs unter Umständen eingespart werden kann. Unter dem Strich ist die geplante Neuerung ein Verlustgeschäft für alle.

(Im Bild: Ausschnitt aus einem Artikel über die Praktiken der Gemeinde Rohrschach aus dem Kanton St. Gallen, der keinen Lastenausgleich kennt.)

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