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Es braucht klarere Vorgaben zu den Mietzinsrichtlinien

Die deutlichen Resultate des Rechercheprojekts «Wohnen am Limit» (www.mietlimite.ch), der Studie HarmSoz und die Erfahrungen mehrerer Beratungsstellen zeigen, dass in der Sozialhilfe bei den Mietzinslimiten deutlicher Handlungsbedarf besteht. Eigentlich sind die SKOS-Richtlinien klar: «Es wird empfohlen, nach Haushaltsgrösse abgestufte Obergrenzen für die Wohnkosten festzulegen, die periodisch überprüft werden. Die erlassenen Mietzinsrichtlinien müssen fachlich begründet sein und sich auf die Daten des lokalen und aktuellen Wohnungsangebotes abstützen. Sie dürfen nicht dazu dienen, den Zu- oder Wegzug von wirtschaftlich schwachen Personen zu steuern.» So weit so gut.

Regelmässige Prüfung der Mietzinsrichtlinien
Nur, was heisst das in der Praxis? Die Ergebnisse des Rechercheprojekts «Wohnen am Limit» haben gezeigt, dass die erwähnte Bestimmung der SKOS nur bedingt Wirkung entfaltet. Um dies zu ändern, bedarf es klarerer Vorgaben in den SKOS-Richtlinien. Aus Sicht UFS zählt dazu z.B. die Empfehlung, dass die Kantone jährlich die Mietzinsrichtlinien der Gemeinden anfordern, deren Berechnungsmethoden überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen verlangen. Eine Praxis, die der Kanton Basel-Landschaft so bereits kennt (vgl. «Wohnen am Limit»).

Mietzinsobergrenzen der Ergänzungsleistungen übernehmen
Eine weitere Möglichkeit wäre zudem, dass die SKOS den Gemeinden empfehlen würde, die Mietzinsrichtlinien der Ergänzungsleistungen zu übernehmen. Da diese jedoch bei einem 4-Personenhaushalt gedeckelt sind, bedarf es entsprechende Ergänzungen für grössere Haushalte. Das sind Massnahmen, die Kantone und Gemeinden theoretisch rasch umsetzen können, die aber in der Regel einige Zeit in Anspruch nehmen. Viele Gemeinden fühlen sich alleine gelassen, wenn es um die Festlegung von Mietzinslimiten geht, hält die Studie HarmSoz fest. Es wäre also auch aus Sicht vieler Gemeinden dringend geboten, die diesbezüglichen Vorgaben zu konkretisieren.

Die Position der Sozialhilfebeziehenden stärken
Und schliesslich muss auch die Position der Sozialhilfebeziehenden gestärkt werden. Sehr hilfreich wäre diesbezüglich die Umsetzung einer Kernforderung von Caritas Schweiz, die diese im Positionspapier zum Thema «Wohnen» festgehalten hat: «Eine Wohnung zu finden darf nicht einem Lottsechser gleichkommen. Deshalb braucht es Angebote, die der Chancenungleichheit auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken, die individuellen Kompetenzen von Personen spezifisch für die Wohnungssuche stärken und in rechtlichen Fragen beraten.» Insbesondere die letzte Forderung, die Stärkung der Sozialhilfebeziehenden in rechtlichen Fragen, liegt schon lange auf dem Tisch. Bereits vor vier Jahre hat das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV den Bericht «Rechtsberatung und Rechtsschutz von Armutsbetroffenen in der Sozialhilfe» publiziert. Die Autorinnen und Autoren des Berichts haben damals klipp und klar festgehalten: «Die unentgeltliche Rechtspflege, die Rechtsverbeiständung eingeschlossen, muss ausgebaut werden und sollte bereits auf der ersten Verfahrensstufe (verwaltungsinternes Verfahren) vermehrt gewährt werden.» Passiert ist seither wenig.

Rechtsberatungsstellen sind Qualitätssicherer
Für diesen Ausbau der unabhängigen und kostenlosen Rechtsberatung für Sozialhilfebeziehende kämpft die UFS schon lange. Es harzt damit unter anderem, weil verschiedene Kantone und Gemeinden solche Stellen als Gegnerinnen betrachten, die ihnen das Leben erschweren. Das sind sie nicht. Es sind wichtige Institutionen zur Qualitätssicherung, wie insbesondere der Kanton und die Stadt Zürich, die mit der UFS Leistungsvereinbarungen abgeschlossen haben, immer wieder betonen. Und gerade im Bereich Wohnen mit Sozialhilfe wäre eine solche Qualitätssicherung äusserst wertvoll, verhilft sie den Gemeinden doch zu jener Sicherheit, die sie gemäss HarmSoz vermissen.
Klar ist: Im Bereich Wohnen mit Sozialhilfe besteht dringender Handlungsbedarf. Klar ist auch: Die entsprechenden Rezepte sind vorhanden. Es bräuchte nur etwas politischen Willen, diese umzusetzen. Daran mangelt es heute leider noch an zu vielen Orten.

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