Telefonberatung
Montag: 11 bis 14 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr
Tel. 043 540 50 41
Hinweis:
Aufgrund der vielen Anfragen ist das Beratungstelefon leider oft besetzt. Bitte probieren Sie es mehrmals und halten Sie die relevanten Dokumente bereit. Danke!
Rechtsberatung im Kanton Bern
Die UFS konzentriert ihre Beratungen auf Regionen, in denen keine kostenlose Rechtsberatung für Sozialhilfeempfangende angeboten wird. Im Kanton Bern stehen Armutsbetroffenen gleich zwei Alternativen zu Verfügung. Die UFS ersucht Ratsuchende aus dem Kanton Bern, sich direkt an diese zwei Stellen zu wenden:
Anfragen aus dem Kanton Bern können nicht geprüft werden. Wir danken für Ihr Verständnis.