Ja zu einer Ombudsstelle für Kinderrechte
Im Jahresbericht 2020 der «Kinderanwaltschaft Schweiz» jubelte deren damaliger Präsident François Rapeaud: »Wir haben konkrete Verbesserungen im Leben aller Kinder und Jugendlichen erreicht und damit das Schweizer Rechtssystem kindergerechter gestaltet...Diese Entwicklung fällt mit dem grossen Erfolg der Motion von Ständerat Ruedi Noser (FDP) zusammen.» Die erwähnte Motion wurde vom Ständerat und vom Nationalrat im Jahr 2020 überwiesen. Heute ist François Rapeaud - er ist auch Mitglied des Matronats-/Patronatskomitee der UFS - Präsident der Stiftung «Ombudsstelle für Kinderrechte Schweiz». Und er ist ernüchtert. Das Departement des Innern sieht in ihrem Umsetzungsvorschlag vor, die Kinderrechte innerhalb der neuen Schweizerischen Menschenrechtsinstitution SMRI zu stärken. Die Schaffung eigentlicher Ombudsstellen für Kinderrechte soll aber den Kantonen überlassen werden. Die Stiftung «Ombdusstelle für Kinderrechte Schweiz» wehrt sich gegen diese Lösung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht schliesst sich den Argumenten der Stiftung an und hat dies in ihrer Vernehmlassungsantwort entsprechend festgehalten.
72'000 Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe
Die Stiftung "Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz» schreibt: Aus unserer Sicht hat die vorgeschlagene Anpassung der Kinder- und Jugendförderungsverordnung wenig mit der Motion Noser zu tun. Darum lehnen wir diese Anpassung als Umsetzung der Motion Noser ab.» Auch die UFS erachtet die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte auf nationaler Ebene als dringend und wichtig. Damit würde ein niederschwelliger Zugang für Kinder und Jugendliche zu einer Beratungsstelle geschaffen, die ihnen auch in Fragen der Sozialhilfe zur Seite stehen könnte. Minderjährige bilden gemäss dem Bundesamt für Statistik zahlenmässig eine der grössten Gruppen in der Sozialhilfe. Rund 79'000 Kinder und Jugendliche wurden 2019 in der Schweiz mit Sozialhilfeleistungen unterstützt. 2020 betrug die Sozialhilfequote über alle Altersklassen hinweg 3,1 Prozent, bei Kindern und Jugendlichen betrug sie hingegen 6,4 Prozent. Die Armutsquote ist bei den Kindern und Jugendlichen stark steigend. Derzeit beträgt die Armutsgefährdungsquote 17,9 Prozent. Die Schweiz nimmt damit einen der letzten Plätze in Europa ein. Die UFS hat 2023 1918 Personen beraten, davon 527 Kinder.
Kinder und Jugendliche vom fehlenden Rechtsschutz besonders betroffen
Auch in diesem Newsletter weisen wir an verschiedenen Stellen auf den Flickenteppich hin, der in der schweizerischen Sozialhilfe herrscht. Dieser Flickenteppich trägt wesentlich zu vielen Fehlentscheiden bei, die nicht selten an Willkür denken lassen. Umso schlimmer ist der Umstand, dass es an einem wirksamen Rechtsschutz fehlt. Kinder und Jugendliche sind davon besonders betroffen. Da sie aber nicht mündig sind, sind sie für die Sozialdienste nicht die Ansprechpersonen. Das sind die Eltern und die Erziehungsberechtigten. Eine Ombudsstelle für Kinderrechte kann zwar weder dem Flickenteppich noch dem fehlenden Rechtsschutz wirksam entgegentreten. Aber die Kinder und Jugendlichen erhalten eine wichtige Anlaufstelle, die ihnen hilft, auch in der Sozialhilfe zu ihrem Recht zu kommen. Für sie ist es besonders wichtig, eine singuläre Anlaufstelle zu erhalten, von der sie Beratung und Hilfe erwarten können.
«Ombudsstelle für Kinderrechte» erhöht Rechtsschutz
Die heutigen Rahmenbedingungen in der Sozialhilfe bieten für alle Armutsbetroffenen höchst anspruchsvolle Voraussetzungen, um zu ihrem Recht zu kommen. Für Kinder und Jugendliche, die sich in unserem Rechtssystem noch viel weniger auskennen, sind sie nochmals ungleich höher. Es ist für uns schwer nachvollziehbar, weshalb das Departement des Innern nicht mindestens der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppe den Zugang zum Recht durch die Schaffung einer echten Ombudsstelle für Kinderrechte erheblich erleichtern will.