Kassensturzbeitrag vom 20.2.2018: Sozialhilfe-Schock
Am 20.2.2018 berichtete der Kassensturz über eine Gemeinde im Kanton Baselland, die von einer ehemaligen Sozialhilfebezügerinn fast 225'000 Franken zurückfordert. Ein Schock für die 43-jährige Mutter. Die Gemeinde will zudem, dass sie eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie soll fast 20 Jahre lang jeden Monat 980 Franken abzahlen. Diese Forderung löst bei der Betroffenen Existenzangst aus. Sie weiss nicht, ob und wie sie die Summe abstottern kann.
Zwischenzeitlich hat sich jetzt der Kanton eingeschaltet. Er will bei den Rückerstattungsbestimmungen über die Bücher gehen. So sollen die persönlichen Umstände, die familiäre Situation oder Kinder in Ausbildung in die Beurteilung mit einbezogen werden. Dieser Fall zeigt: Die Arbeit der UFS wirkt über den Einzelfall hinaus!
Basellandschaftliche Zeitung vom 3.3.2018
Kassensturzsendung vom 20.2.2018
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