UFS Logo

Kassensturzbeitrag vom 20.2.2018: Sozialhilfe-Schock

Am 20.2.2018 berichtete der Kassensturz über eine Gemeinde im Kanton Baselland, die von einer ehemaligen Sozialhilfebezügerinn fast 225'000 Franken zurückfordert. Ein Schock für die 43-jährige Mutter. Die Gemeinde will zudem, dass sie eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie soll fast 20 Jahre lang jeden Monat 980 Franken abzahlen. Diese Forderung löst bei der Betroffenen Existenzangst aus. Sie weiss nicht, ob und wie sie die Summe abstottern kann.

Zwischenzeitlich hat sich jetzt der Kanton eingeschaltet. Er will bei den Rückerstattungsbestimmungen über die Bücher gehen. So sollen die persönlichen Umstände, die familiäre Situation oder Kinder in Ausbildung in die Beurteilung mit einbezogen werden. Dieser Fall zeigt: Die Arbeit der UFS wirkt über den Einzelfall hinaus!

Basellandschaftliche Zeitung vom 3.3.2018
Kassensturzsendung vom 20.2.2018

 

Weitere Beiträge dazu:
Bericht in 20 Minuten
Schweiz Aktuell
Regional Journal Radio SRF
Basler Zeitung
Tageswoche
Basellandschaftliche Zeitung


 

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5