Leistungskürzungen ohne Fehlverhalten der betroffenen Personen
Wer im Kanton Bern neu Sozialhilfe bezieht, soll während mindestens drei Monaten automatisch 15% weniger Unterstützung erhalten. Die UFS lehnt die geplanten Änderungen im Sozialhilfegesetz des Kantons Bern klar ab.
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Hilfesuchenden künftig von vornherein während einer sogenannten Einstiegsphase von mindestens drei Monaten eine Leistungskürzung von 15% auferlegt wird. Obwohl kein Fehlverhalten vorliegt, wird dadurch den betroffenen Personen die gesellschaftliche Teilnahme verwehrt und der soziale Frieden in der Schweiz gefährdet.