UFS Logo

Mit dem Bundesgericht den Sozialhilfeabbau stoppen!

Wie können wir den Kürzungswahn in der Sozialhilfe stoppen? Der Berner Jurist Pascal Coullery hat darauf eine Antwort. Am 10. April ist er bei der UFS zu Gast. 

Eine neue Studie zeigt auf, weshalb die Kürzungen in der Sozialhilfe der Verfassung widersprechen. Der Studienautor, Pascal Coullery, ist Gastredner an der Jahresversammlung der UFS. Der Sozialhilfe kommt als unterstem Sicherungssystem eine wichtige Bedeutung zu – und aufgrund der Sparmassnahmen in den vorgelagerten Sozialwerken steigt diese weiter an. Dennoch ist die Sozialhilfe anders als etwa die IV oder die AHV föderalistisch organisiert.

Sie ist in den Kantonsgesetzen geregelt und auf Bundesebene nur indirekt in der Verfassung erwähnt. Bürgerliche in vielen Kantonen sind deshalb überzeugt, dass das Festlegen der Untergrenze der Sozialhilfe eine rein politische Angelegenheit sei. Auch deshalb überbieten sie sich mit immer einschneidenderen Kürzungsvorschlägen.

Grundbedarf kann nicht «freihändig» festgelegt werden

UFS-Vertrauensanwalt Pierre Heusser hatte vor einem Jahr in einem juristischen Aufsatz aufgezeigt, dass der Grundbedarf der Sozialhilfe nichts weniger ist als die frankenmässige Konkretisierung der Menschenwürde, wie sie in der Bundesverfassung erwähnt ist. Er konstatierte, dass dieser deshalb nicht «freihändig» und «ins Blaue hinein» festgelegt werden könne, wie dies viele Kantone derzeit tun oder tun wollen. Eine neue Studie kommt nun zum selben Schluss.

Verfasst hat sie der Berner Jurist Pascal Coullery. Am 10. April ist er Gastredner an der Jahresversammlung der UFS in Zürich. Der heute an der Berner Fachhochschule tätige Coullery ist ein profunder Kenner des Sozialhilfesystems: Bis 2016 war er Generalsekretär der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern.

Ideen des Manifests werden weiterverfolgt

In seiner juristischen Studie zeigt er anhand von mehreren Beispielen auf, weshalb die in manchen Kantonen geplanten Grundbedarfskürzungen von bis zu 30 Prozent nicht rechtmässig sind. Diese verletzten mehrere in der Bundesverfassung festgeschriebene Grundsätze. Etwa jenen eines menschenwürdigen Daseins auch in persönlichen Notlagen. Das könne man juristisch gut herleiten, sagt Coullery. So bedinge die Wahrung der Menschenwürde, dass auch Sozialhilfebeziehenden eine soziale Teilhabe ermöglicht werde. Auch dürften Menschen durch ein Gesetz nicht zu einem Objekt degradiert werden. Beides sei heute nicht mehr der Fall. Coullery ist deshalb zuversichtlich, dass das Bundesgericht seine zuletzt zuungunsten von Armutsbetroffenen ausfallende und restriktive Praxis zur Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums anpassen wird.

Das Thema der Dikussionveranstaltung fügt sich ein in die im November mit dem Manifest von Baden begonnene Diskussion, wie eine soziale Sozialhilfe ausgesaltet werden könnte und sollte.

Diskussionsveranstaltung zum Thema «Stoppt das Bundegericht den Sozialhilfeabbau?»

Mittwoch, 10. April, ab 20 Uhr (im Anschluss an die UFS-Jahresversammlung

Seebahnstrasse 201 (Eingang via Kanzleistrasse), Gemeinschaftszentrum ABZ, 8004 Zürich

Eintritt frei, keine Anmeldung notwendig

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5