Telefonberatung
Die Telefonberatung der UFS findet zu folgenden Zeiten statt:
Montag: 11 bis 14 Uhr*
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr*
Tel. 043 540 50 41
*Erstkontakte erfolgen ausschliesslich telefonisch.
Aufgrund der vielen Anfragen ist das Beratungstelefon leider oft besetzt. Bitte probieren Sie es mehrmals und halten Sie die relevanten Dokumente bereit. Danke!
Zuständigkeitsgebiet
Die UFS bietet ihre unabhängige und unentgeltliche Rechtsberatung ab dem 12. August für Sozialhilfebeziehende aus folgenden Kantonen an: Zürich, Aargau, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Graubünden, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden. Alle anderen Sozialhilfebeziehenden wenden sich bitte an eine der auf dem Beiblatt aufgeführten Beratungsstellen: Beratungsstellen_für_Sozialhilfebeziehende.