Die Problematik der Sozialhilfe-Detektive
Der Kanton Aargau will die rechtliche Grundlage für Sozialhilfedetektive schaffen. Weshalb das keine gute Idee ist.
Zu Hause auf dem Balkon ausspioniert, auf dem Weg zum Lebensmittelgeschäft verfolgt, beim Spaziergang mit der Partner*in fotografiert. Solches passiert Sozialhilfebeziehenden, wenn der Staat sie von Detektiven überwachen lässt. Nun will der Kanton Aargau die rechtliche Grundlage für Sozialhilfedetektive schaffen. Ende Monat läuft die Vernehmlassungsfrist im Gesetzgebungsprozess ab.
Das sind die Hauptkritikpunkte unseres Anwalts Tobias Hobi an Sozialhilfedetektiven
- Observationen von Sozialhilfebeziehenden sind hochproblematisch. Speziell, weil sie tief in die Privatsphäre der Armutsbetroffenen eingreifen und bei den Betroffenen grossen Stress verursachen und enorme Ängste auslösen.
- Wenn Sozialämter eine Überwachung anordnen, sind sie Partei und Untersuchungsbehörde in einem. Das ist rechtsstaatlich bedenklich. Die Mitarbeiter*innen von Sozialbehörden verfügen zudem nicht über die Ausbildung, die Kompetenz und die nötige Erfahrung, um Aufgaben übernehmen zu können, die bisher der Polizei und der Staatsanwaltschaft vorbehalten sind.
- Sozialhilfebeziehende werden noch stärker unter Generalverdacht gestellt. Schon ohne die Überwachungen müssen sie den Behörden weitgehende Einblicke in ihr Privatleben gewähren. Studien zeigen, dass sich über 96 Prozent der Sozialhilfebeziehenden korrekt verhalten (und es in den wenigen anderen Fällen bereits heute genügend Möglichkeiten gibt, diese aufzudecken). Dennoch soll die Observations- und Misstrauenskultur in der Sozialhilfe durch die Detektive im Kanton Aargau nun noch weiter ausgebaut werden.
Aus fachlicher Sicht ist die UFS deshalb klar gegen die Überwachung von Sozialhilfebeziehenden durch Detektive.