Problematische Praxis: Ämter ziehen Altersguthaben ein.
Manche Gemeinden verlangen von Sozialhilfebeziehenden, die Pensionskassenguthaben zu beziehen und damit Sozialhilfegelder zurückzubezahlen. Das Schweizer Radio und Fernsehen berichtet nun ausführlich über diese stossende Praxis. In den Beiträgen kommt neben den Betroffenen auch UFS-Anwalt Tobias Hobi zu Wort, der diese rechtlich vertritt.
Es ist eine herzzerreissende Szene. «Es zog mir den Boden unter den Füssen weg. Ich hatte unglaubliche Existenzängste, ja sogar Suizidgedanken», sagt die Frau aus dem Kanton Aargau mit Tränen in den Augen. Nach einem Stellenverlust ist die 61-Jährige ausgesteuert worden und seither auf Sozialhilfe angewiesen. Die riesigen Existenzängste, von denen sie spricht, kamen aber erst später. Nämlich als ihre Wohngemeinde von ihr erst verlangte, die Pensionskassengelder vorzubeziehen, und danach verfügt hat, dass sie mit ihrem Altersguthaben die Sozialhilfeleistungen zurückbezahlen müsse. Die Folge wäre mit grösster Wahrscheinlichkeit Armut bis ans Lebensende.
Das Vorgehen der Gemeinden ist für UFS-Anwalt Tobias Hobi (oben im Bild) inakzeptabel. «Es ist nie und nimmer so gedacht, dass Freizügigkeitsguthaben so verwendet werden», sagt er im Beitrag des «Kassensturz».
Kein Einzelfall
Sie wendete sich an die UFS. Leider ist dies kein Einzelfall. Wie wir in unseren Rechtsberatungen feststellen, gehen immer wieder Gemeinden so vor, speziell im Kanton Aargau. Die SRF-Sendung «Kassensturz» hat gestern Dienstag ausführlich über diese hochproblematische Praxis berichtet. Hier kann der wichtige Beitrag direkt angeschaut werden:
Auch das Radio und der «Beobachter» berichten
Anfang Woche hat auch die SRF-Radiosendung «Espresso» zweimal über die stossende Praxis berichtet. Diese Beiträge können hier und hier nachgehört werden. Vor einigen Monaten hat bereits der «Beobachter» einen Artikel zum Thema publiziert.
(Publiziert: 25.11.2020, bearbeitet am 26.11.2020. Titelbild: Screenshot SRF)