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Wenn in der Sozialhilfe Obdachlosigkeit droht

Mit ihrer Rechtsberatung verhindert die UFS auch Obdachlosigkeit und prekäre Wohnsituationen.

Wenn Personen in der Schweiz in wirtschaftliche Not geraten, hat dies weitreichende Folgen. Neben Hunger, Ängsten und Stress droht auch der Verlust der Wohnung. Denn die Sozialämter haben oft strikte Obergrenzen für Mietzinse. Diese sind tief. So tief, dass nicht alle Sozialhilfebeziehenden eine Wohnung finden. Dann droht Obdachlosigkeit, wie auch diese zwei Fälle aus unserer Beratungspraxis zeigen:

  • Eine auf Sozialhilfe angewiesene Person verliert ihre Wohnung, weil die Vermieterschaft Eigenbedarf angemeldet hat. Sie bewirbt sich auf viele Wohnungen. Während der Auszugstermin immer näher und näher rückt, bekommt sie Absage um Absage. Statt in eine neue Wohnung zu ziehen, lebt sie deshalb mit ihren Haustieren für kurze Zeit im Auto. Dann bekommt sie die Zusage für eine Wohnung - in einem anderen Kanton, rund 50 Kilometer entfernt. In ihrer Not unterschreibt sie den Mietvertrag für die Wohnung und meldet sich im neuen Kanton und der neuen Wohngemeinde an. Doch das dortige Sozialamt weigert sich, die gesamte Miete zu bezahlen, weil diese über der von der Gemeinde definierten Mietobergrenze für Sozialhilfebeziehende liege. Die Person wendet sich an die UFS. Mit deren Hilfe wird erreicht, dass die Gemeinde den höheren Mietzins temporär bezahlt, damit die Person in Ruhe und mit einem Dach über dem Kopf eine günstigere Wohnung suchen kann. Inzwischen hat sie eine solche gefunden.
  • In einem anderen Fall fand eine Person nach mehreren Wochen Obdachlosigkeit endlich ein WG-Zimmer. Doch die Gemeinde wollte dieses nicht bezahlen. Skurriler, aber für die betroffene Person folgenschwerer Grund: Die Gemeinde verfügte schlicht über keine Mietzinsrichtlinien für Wohngemeinschaften. Mittels Vermittlung und Aufklärung über die Rechtslage konnte die UFS erwirken, dass die Gemeinde an der nächsten Gemeinderatssitzung eine Mietzinsrichtlinie für WG-Zimmer festlegte. Diese deckte den effektiven Mietzins - zumindest fast. So konnte die Person ihr Obdach behalten.

Das sind nur zwei von vielen ähnlichen Fällen, die wir im Rahmen des Projekt «Mit Sozialhilferechtsberatung menschenunwürdige Wohnverhältnisse und Obdachlosigkeit abwenden» beraten und begleitet haben, für das wir von der Glückskette während zwei Jahren finanziell unterstützt werden.

(publiziert: 3. März 2021, Symbolbild: Adobe Stock)

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