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Rechtsstaatlichkeit wird verletzt

Sozialhilfebeziehende können sich immer weniger auf ihre Grundrechte verlassen. Ein neuer, unmenschlicher Vorstoss will die Rechte weiter aushöhlen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die Rechtsstaatlichkeit ein.

Gleiche Rechte und ein menschenwürdiges Leben für alle. Was in der Bundesverfassung eindeutig festgeschrieben ist, gilt im Bereich der Sozialhilfe immer weniger. Armutsbetroffene werden rechtlich immer häufiger auf unzulässige Weise diskriminiert. Das ist beängstigend – und rechtsstaatlich bedenklich. Die rechtsstaatlichen Prinzipien müssen zwingend immer für alle gelten, verlangt die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS.

Wie solche Diskriminierungen in der Praxis aussehen, zeigen unter anderem drei aktuelle Beispiele aus dem Kanton Aargau:

  • Im März trat im Aargau eine Verordnungsänderung in Kraft, aufgrund derer Sozialhilfebeziehende in ein Heim gesteckt werden können – auch gegen ihren Willen. Armutsbetroffene werden so klar diskriminiert und fundamentaler Grundrechte beraubt. Dagegen läuft derzeit eine von der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lancierte und vieldiskutierte Petition: www.armenhaeusernein.ch
  • Bereits in den vergangenen beiden Jahren überwies der aargauische Grosse Rat zwei Postulate, die Kürzungen des Grundbedarfs von 30 resp. 70 Prozent verlangen. Hier ist die Regierung in der Pflicht, entschieden von einer Umsetzung abzusehen. Diese Kürzungen hätten für Sozialhilfebeziehende existenzbedrohende Folgen. Das Ansinnen der Postulate verletzt zudem die Bundesverfassung klar und eindeutig. Zudem ist der Grundbedarf bereits heute tiefer, als er aufgrund der Empfehlungen des Bundesamtes für Statistik sein dürfte.
  • Im Kanton Aargau wird derzeit an einem weiteren Beispiel gearbeitet. Eine SVP-Motion will von Armut betroffene Familien diskriminieren. Die Motion verlangt, dass die Aargauer Sozialhilfeleistungen beim Bedarf eines Fünfpersonenhaushalts gedeckelt werden. Wenn sieben Personen in einem Haushalt leben, müssten sie sich also etwa von jenem Geld ernähren, dass eigentlich für nur fünf Personen reicht. Das ist unmenschlich - und käme einer doppelten Leistungskürzung gleich. Denn die Leistungen für grosse Haushalte wurden von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) bereits nach unten korrigiert. Die Kürzungen gingen zudem vor allem zulasten von Kindern. Dies ist unverantwortlich. Es lässt zudem jede Weitsicht vermissen: Wird bei Kindern gespart, sorgt dies später für hohe soziale und monetäre Folgekosten. Die UFS fordert, dass der Grosse Rat diese Motion klar ablehnt.

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