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Regierung überschreitet eine rote Linie

Der basellandschaftliche Regierungsrat plant, das kantonale Sozialhilfegesetz zu revidieren. Die Unabhängige Fachstelle weist den Entwurf dezidiert zurück. Die Vorlage beinhaltet massive Verschlechterungen für Armutsbetroffene. Diese stehen in keinem Verhältnis zum administrativen Aufwand und weisen keinen Nutzen auf. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die politischen Akteurinnen und Akteure deshalb auf, die Vorlage abzulehnen.

Die Situation von Sozialhilfebeziehenden ist im Kanton Basel-Landschaft eine schwierige, wie die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, die Caritas beider Basel, die Winterhilfe Baselland, die Heilsarmee, das Schweizer Arbeiterhilfswerk SAH Region Basel und der Berufsverband AvenirSocial aus ihrer Praxis wissen. Grund dafür ist in erster Linie die Sozialhilfegesetzgebung, die so restriktiv ist wie in kaum einem anderen Kanton. Trotzdem will die Regierung die Situation der Betroffenen nun noch einmal massiv verschlechtern. Dies zeigt die vertiefte Analyse des regierungsrätlichen Entwurfs zur Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes und der Sozialhilfeverordnung.

Würde der Entwurf umgesetzt, wäre der sogenannte Grundbedarf einer Vielzahl von Betroffenen nicht mehr gedeckt. Aufgrund der teilweise massiven Kürzungen hätten viele Sozialhilfebezügerinnen und  -bezüger nicht mehr genug zum Leben. Bereits mit dem heutigen Grundbedarf sind die Mittel zu knapp. Die Ziele der Sozialhilfe – die Existenzsicherung bedürftiger Personen, die Förderung wirtschaftlicher und persönlicher Selbständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration – würden untergraben. Gleichzeitig verhindert der Regierungsvorschlag die Bemühungen zur nationalen Harmonisierung der Sozialhilfe. Den Gemeinden droht zudem ein grosser administrativer Mehraufwand.

Anstoss zur Vorlage gab ein parlamentarischer Vorstoss von Ende 2017, der einen für alle geltenden um 30 Prozent tieferen Startgrundbedarf forderte. Die Regierung nannte dieses Ansinnen damals «unzumutbar». Sie stellte zudem fest, dass kein Anlass für eine weitere Verschärfung bestehe. Der Regierungsrat äusserte sogar weitere Bedenken: Der administrative Aufwand würde erhöht, eine Kostensenkung aber nicht eintreffen – zudem würde es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen und die Armut verstärkt. Umso erstaunlicher ist es, dass der Regierungsrat nun eine Vorlage in die Vernehmlassung schickt, auf die alle diese Einwände ebenfalls zutreffen. Und: Die Vorlage der Regierung geht teilweise sogar noch weiter als der von ihr kritisierte Vorstoss.

Hier einige der Probleme der Vorlage im Detail:

  • Anders als von der Regierung angeführt, wäre ein bedeutender Anteil der Sozialhilfebeziehenden von der in der Vorlage vorgesehenen tiefsten Leistungsstufe (minus 30 Prozent gegenüber dem Grundbedarf der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz SKOS) betroffen.
  • Das vorgeschlagene System mit fünf Leistungsstufen wendet sich von der bisher bewährten kantonalen Praxis zur Ausgestaltung und Berechnung der Sozialhilfe ab. Dieses schweizweit einzigartige neue basellandschaftliche Stufensystem würde einen einschneidenden und problematischen  Paradigmenwechsel in der Sozialhilfe bedeuten, der keinerlei Vorteile aufweist.
  • Das System mit fünf Leistungsstufen ist zudem extrem komplex, unübersichtlich und willkürlich. Die Sozialhilfebeziehenden begännen auf der untersten Stufe (minus 30 Prozent). Wenn sie dann den Auflagen nachkommen, könnten sie anschliessend beantragen, in eine höhere Kategorie hochgestuft zu werden. Das sorgt nicht nur dafür, dass im ersten halben Jahr eine Mehrzahl der Personen von den Kürzungen betroffen sein würde. Es hätte auch einen enormen Mehraufwand für die Gemeinden zur Folge.
  • Einen Nutzen haben die Massnahmen nicht. Wie die Regierung selbst schreibt, ist die Gruppe der Personen, die gegen Anordnungen verstösst, bereits bisher vernachlässigbar klein. Das deckt sich mit Zahlen aus der Stadt Zürich, die zeigen, dass sich 99 Prozent an ausgesprochene Auflagen halten. Gleichzeitig sind die negativen Auswirkungen der geplanten Sozialhilferevision für eine Vielzahl Betroffener massiv.
  • Die Regierung hat in ihrer Vorlage Gruppen definiert, die nicht von den Kürzungen betroffen sein sollen. Doch in der Praxis wären auch viele dieser speziell vulnerablen Gruppen die Leidtragenden der Kürzungen. So würden beispielsweise Alleinerziehende nur gerade während der ersten vier Lebensmonate ihrer Kinder ausgenommen – dies unabhängig davon, ob sie eine Arbeit gefunden haben oder nicht. Und auch Kinder wären von allfälligen Massnahme betroffen. Zwar erhielten sie bis zum vollendeten 16. Lebensjahr die vollen Leistungen – nicht aber ihre Eltern. Wenn das Familienbudget gekürzt wird, hat das zwangsläufig auch schwerwiegende Folgen für die Kinder.

Die Vorlage erweist sich als nicht zielführend. Sie ist unverhältnismässig und mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren. Die unterzeichnenden Organisationen befürworten ein Sozialhilfegesetz, das diesen Namen verdient, und lehnen daher die Vorlage des Regierungsrates entschieden ab. Nun stehen die politischen Akteurinnen und Akteure in der Pflicht. Der Regierungsrat muss die Rückmeldungen aus den Fachkreisen ernstnehmen und die Vorlage zurückziehen. Sollte es zu einer Behandlung im Parlament kommen, appellieren wir an die Landrätinnen und Landräte, nicht auf das Geschäft einzutreten – oder dieses abzulehnen.

Kontakt für Medienkontakt:

Basil Weingartner, Leiter Öffentlichkeitsarbeit UFS, 079 217 66 08 oder basil.weingartner@sozialhilfeberatung.ch

(Bildnachweis: Pixabay)

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