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Studie des Bundes zeigt grosse Mängel beim Rechtsschutz von Sozialhilfebeziehenden

Die Erkenntnisse der am Dienstag publizierten Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) decken sich mit den Praxiserfahrungen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und des Berufsverbands Soziale Arbeit, AvenirSocial. Die beiden Organisationen nehmen die Kantone und die Justiz in die Pflicht.

Fehlentscheide von Sozialhilfebehörden haben für die Betroffenen schnell existenzielle Folgen. Trotzdem bleibt Sozialhilfebeziehenden in der Praxis der Zugang zum Recht häufig verwehrt, obwohl dieser gerade für sie dringend notwendig wäre. Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebene und am Dienstag publizierte Studie «Rechtsberatung und Rechtsschutz von Armutsbetroffenen in der Sozialhilfe» deckt «gravierende Lücken» beim Rechtsschutz auf. Diese Erkenntnisse stimmen mit den Praxiserfahrungen überein, welche die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit, machen. «Die Studienergebnisse zeigen exemplarisch auf, wie Sozialhilfebeziehenden die ihnen zustehenden Rechte in der Praxis verwehrt werden», sagt UFS-Geschäftsleiter Andreas Hediger.

Kantone sind in der Pflicht

Als Massnahme für die Behebung dieser Lücken empfehlen die Studienautor*innen eine Stärkung von unabhängigen Rechtsberatungsstellen. Denn die Studie kommt zum Schluss, dass unabhängige Rechtsberatungsstellen unentbehrlich sind, um den Rechtsschutz zu garantieren. Die Untersuchung zeigt überdies auf, dass die Nachfrage nach Rechtsberatung das Angebot deutlich übersteigt. Die Autor*innen empfehlen, unabhängige Beratungsstellen staatlich zu finanzieren. UFS und AvenirSocial verlangen, dass dies zeitnah umgesetzt wird. Heute ist die UFS überwiegend auf Spenden angewiesen und kann wegen knapper Ressourcen bei Weitem nicht alle Anfragen bearbeiten.

Problematische Gerichtspraxis

Die Studie bestätigt auch die von UFS und AvenirSocial gemachte Erfahrung, dass sich Sozialhilfebeziehende ohne rechtlichen Beistand sehr oft nicht selber wehren können. Zu komplex und intransparent sei das Sozialhilferecht mit seiner föderalistischen Ausgestaltung. Gemäss der Studie muss die unentgeltliche Rechtspflege «so gestaltet werden, dass der kostenlose Zugang zu formalen Rechtsverfahren sichergestellt ist und bereits auf der ersten Verfahrensstufe möglich ist.» Die Studie stellt bei Verwaltungsbehörden und Gerichten eine «zu rigide» Praxis und «zu pauschale Ablehnungen» von unentgeltlicher Prozessführung und Rechtsverbeiständung fest. «Dass Sozialhilfebeziehende grundsätzlich kostenlose Rechtspflege in Anspruch nehmen können, ist von zentraler Bedeutung», sagt Andreas Hediger. UFS und AvenirSocial fordern die Gerichte und Verwaltungsbehörden auf, ihre Praxis entsprechend anzupassen.

Mehr Ressourcen notwendig

Wichtig ist für die UFS und AvenirSocial auch jene Feststellung der Studie, dass rechtliche Konflikte vor allem dort vorkommen, wo es bei den Sozialämtern an personellen Ressourcen und an ausgebildeten Fachpersonen mangelt. Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial, sagt: «Wir müssen in die Bildung der Fachpersonen investieren und die Ressourcen in den Sozialdiensten so ausbauen, dass die Sozialarbeiter*innen genügend Zeit erhalten, um tatsächlich sozialarbeiterisch tätig zu sein.» Dies sei präventiver Rechtsschutz im besten Sinne.

Die ganze Studie des BSV kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Der Text entspricht dem Wortlaut der am 21. Januar 20121 verschickten gemeinsamen Medienmitteilung der UFS mit AvenirSocial.

(publiziert: 21. Januar 2021)

 

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