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UFS-Halbjahresbericht 2017

«Wir weisen Sie an, sich umgehend ernsthaft und intensiv, vor allem um eine Coiffeurstelle und zwar im Umfang von 100% zu bewerben. Sollten Sie bis Anfang Oktober 2017 keine 100% Festanstellung u.a. als Coiffeuse vorweisen können, werden wir Sie, ergänzend zur aktuellen 60% Anstellung, mit den restlichen 40% per Oktober 2017 bei einem Integrationsprogramm anmelden. (...) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ein Nichtbefolgen dieser Weisungen künftig eine Kürzung der Sozialhilfeleistungen zur Folge hat.»

Die vorherigen Zeilen stammen aus dem Schreiben eines Sozialamtes an eine Sozialhilfebezügerin. Mit «Sie» ist eine alleinerziehende Mutter eines 16 Monate alten Kindes gemeint, die 60% als Coiffeuse arbeitet. Da ihr Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sie aktuell keine Alimente erhält, ist sie ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen.

Das Sozialamt verlangt nun von der alleinerziehenden Frau eine 100%-Stelle anzutreten oder im Rahmen von 40% an einem Intergrationsprogramm teilzunehmen. Ruft man sich an dieser Stelle kurz die Ziele der Sozialhilfe in Erinnerung – Existenzsicherung, aktive gesellschaftliche Teilhabe und (Wieder-)erreichung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Betroffenen – mögen Integrationsprogramme unter Umständen eine gewisse Berechtigung haben. Wenn diese Programme aber faktisch als Sanktionierungsinstrumente begriffen werden, sind sie unhaltbar. Als etwas anderes kann die Auflage zur Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm bei gleichzeitiger Androhung die Leistungen zu reduzieren, wenn das Programm nicht angetreten wird, wohl im vorliegenden Fall nicht aufgefasst werden. Oder zweifelt jemand ernsthaft an der Integration einer alleinerziehenden Mutter eines 16-Monate alten Kindes, die zu 60% arbeitet? Geht mehr Integration überhaupt noch?

Weitere Themen im Halbjahresbericht 2017:

  • Hinweis auf Veranstaltung vom 21.11.2017: Sozialhilferechtliche Beschäftigungs programme: Unter welchen Rahmenbedingungen arbeiten SozialhilfeempfängerInnen?
  • Der Beratungsalltag der UFS in Zahlen
  • Schulungen
  • Kürzungen von Sozialhilfeleistungen betreffen immer auch die Gesamtgesellschaft
  • Finanzierung und Budget

UFS-Halbjahresbericht 2017

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