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Verzicht auf Totalrevision des Zürcher Sozialhilfegesetzes ist positiv - gleichwohl ist der Kanton in der Pflicht

Die UFS begrüsst Entscheid des Zürcher Regierungsrats, auf die Totalrevision des Sozialhilfegesetzes zu verzichten. Gleichzeitig verlangen sie, dass die Verschärfungen nun nicht einfach etappenweise eingeführt werden. Finanziell nimmt sie den Kanton in die Pflicht.

Gemeinsam mit weiteren Organisationen machten die UFS im im Dezember 2018 auf die schwerwiegenden negativen Folgen der vom Regierungsrat geplanten Totalrevision des Zürcher Sozialhilfegesetzes (SHG) aufmerksam (im Bild unsere Juristin Zoë von Streng an der damaligen Medienkonferenz). Diese hätte für die Armutsbetroffenen viele Verschärfungen zur Folge gehabt – und kaum Verbesserungen gebracht. Die Organisationen nehmen nun erfreut zur Kenntnis, dass die Zürcher Regierung auf die Totalrevision verzichtet. Damit werden die vorgesehenen Verschlechterungen nicht umgesetzt.

Drohende Gefahren

Dennoch droht nun die Gefahr, dass die im Rahmen der Totalrevision geplanten Verschärfungen und Verschlechterungen einfach etappenweise ins SHG aufgenommen werden. Teilweise ist das auch schon passiert: So wurde die Beschwerdemöglichkeit der Sozialhilfebeziehenden durch eine Kantonsratsentscheid bereits eingeschränkt. Dies stellt einen starken Eingriff in die Grundrechte dar.

Hilfswerke, Beratungsstellen und Berufsverband setzen sich denn auch weiterhin und mit Nachdruck gegen diese und weitere Verschärfungen ein. Ebenso fordern sie erneut, dass der Kanton künftig die Sozialhilfekosten gänzlich übernimmt. Heute tragen die Gemeinden fast die gesamten Kosten alleine. Dies belastet die kommunalen Finanzen stark. Das hat zur Folge, dass alle möglichst wenige Sozialhilfebeziehenden in der eigenen Gemeinde haben wollen. Für die Betroffenen wiederum hat dies schwerwiegende Konsequenzen, wie Hilfswerke, Beratungsstellen und Berufsverband aus ihrer täglichen Arbeit mit Armutsbetroffenen wissen.

Sozialhilfe muss gestärkt werden

Zudem zeigt die aktuelle Krisenlage die Systemrelevanz staatlicher Unterstützung auf. Es sind die Sozialwerke – und speziell die Sozialhilfe – die vor Armut schützen. Die Sozialhilfe muss deshalb dringend gestärkt werden – die schädlichen Verschärfungen der letzten Jahre müssen gleichzeitig rückgängig gemacht werden.

Dies ist eine angepasste Version der Medienmitteilung, welche die UFS  in Zusammenarbeit mit der Caritas Zürich, dem HEKS ZH/SH, den Demokratischen Juristinnen und Juristen, dem Sozialwerk Pfarrer Sieber und Avenir Social ZH/SH verschickt hat.

Bild: Screenshot Tele Top

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