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Vier Forderungen für eine bessere Sozialhilfe

Die UFS sieht erhebliches Verbesserungspotenzial bei der Sozialhilfe der Schweiz. Anlässlich ihres 10 Jahr-Jubiläums hat sie vier Forderungen formuliert, die die Sozialhilfe substanziell und nachhaltig verbessern würden. Sehen Sie hier die Präsentation zum 10. Geburtstag der UFS und lesen Sie die folgende Medienmitteilung.

«Rechtlich einfacher als das heutige Sozialhilfesystem, aber auch radikaler wäre es, die Sozialhilfe durch die Ergänzungsleistungen zu ersetzen. Damit müssten keine neuen verfassungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Harmonisierung der Leistungen wäre gewährleistet und die materielle Unterstützung für die Betroffenen besser.» Das führte Prof. Dr. Carlo Knöpfel am Tag der offenen Tür der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilfe UFS aus. Er formulierte damit eine wegweisende Möglichkeit, um die Sozialhilfe in der Schweiz zu verbessern. Denn diese, das machte die UFS an diesem Anlass deutlich, braucht dringend Verbesserungen.

15 000 Armutsbetroffene beraten

Am 6. Dezember 2012 wurde die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS gegründet. Seither haben die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der UFS rund 15 000 Armutsbetroffene unentgeltlich beraten. Bei 90 Prozent der Fälle konnten Lösungen im Rahmen von Beratungen und Vermittlungen gefunden werden. Bei denjenigen Fällen, bei denen Rechtsmittel ergriffen werden mussten, konnten 82 Prozent erfolgreich abgeschlossen werden. Leider konnten etwa die Hälfte aller Anfragen wegen mangelnden Ressourcen nicht behandelt werden. Das verdeutlicht, wie wichtig unabhängige Rechtsberatungsstellen für Sozialhilfeempfangende sind. Andreas Hediger, der der UFS seit ihrem Beginn als Geschäftsleiter vorsteht: «Es gibt nahezu keine Daten, die Auskunft darüber geben, inwiefern sichergestellt ist, dass Sozialhilfebeziehende jene Leistungen, die ihnen rechtmässig zustehen, effektiv auch erhalten. Der Rechtsschutz in der Sozialhilfe ist schwach, obwohl es um die Existenzsicherung von Menschen geht.»

Fehlentscheide mit fatalen Folgen

Unterlaufen Sozialdiensten Fehler, so hat dies für die Armutsbetroffenen oft fatale Folgen, ist die Sozialhilfe doch das letzte Netz im sozialen Sicherungssystem der Schweiz. Ein Beispiel: Herr Müller verpasste die Frist für den AHV-Vorbezug. Das Sozialamt der Gemeinde X entschied darauf, die Leistungen einzustellen und dem Entscheid die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Herr Müller wandte sich an die UFS. Die Prüfung des Falls ergab, dass der Entscheid der Gemeinde drei elementare Fehler enthielt. Dem Sozialhilfeempfänger wurde das rechtliche Gehör verweigert, es wurde eine falsche Sanktion entschieden, und der Entzug der aufschiebenden Wirkung war unbegründet. Die Beschwerde des Sozialhilfeempfangenden wurde in der Folge gutgeheissen. Die Leistungen mussten weiter bezahlt werden. Die Situation von Herrn Müller konnte stabilisiert werden. Es sind unter anderem solche Fälle, die die UFS zu einer wichtigen Institution in der Schweizer Sozialhilfe machen.

Es geht der UFS nicht darum, Sozialarbeitende oder Sozialämter an den Pranger zu stellen. Es sind strukturelle Gründe, die Fehlentscheide geradezu provozieren, wie Prof. Dr. Carlo Knöpfel, Mitglied des Matronats-/Patronatskomitee der UFS, betonte. Diese Gründe sind:

  • Personalmangel auf vielen Sozialämtern, verbunden mit einer hohen Fluktuation.

  • Eine hohe Dossierzahl, die dazu führt, dass Sozialarbeitende kaum Zeit haben, sich mit den einzelnen Fällen vertieft auseinanderzusetzen.

  • Eine mangelhafte Ausbildung der Sozialarbeitenden im Sozialhilferecht.

Verbesserungen unerlässlich

Verbesserungen in der Sozialhilfe sind dringend nötig. Die UFS hat vier Forderungen formuliert, die die Situation von Armutsbetroffenen nachhaltig verbessern würde. Es braucht:

  • Mehr öffentliche Mittel für unentgeltliche Rechtsberatungsstellen in der Sozialhilfe: Es gilt, den Zugang zu unentgeltlichen auf Sozialhilferecht spezialisierten Rechtsberatungsstellen in allen Kantonen zu gewährleisten.

  • Ein Bundessozialhilfegesetz Die harmonisierende Wirkung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS reicht nicht aus. Die Ausrichtung der Sozialhilfe gleicht zu oft einer Lotterie.

  • Menschenwürdig ausgestaltete Sozialhilfeleistungen: Dazu zählt insbesondere, dass die Sozialhilfeleistungen denjenigen der Ergänzungsleistungen angeglichen werden.

  • Gemeinsame Sozialhilfehilfestrategie: Es braucht eine gemeinsame Strategie aller Akteure, die an einer wirkungsvollen und menschenwürdigen Sozialhilfe interessiert sind.

Die UFS wird sich auch die nächsten 10 Jahre mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass Armutsbetroffene eine menschenwürdiges Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe führen können.

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
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