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Der «Armenhäuser-Paragraph» wird gestrichen - UFS-Kampagne war erfolgreich

Die Aargauer Regierung streicht einen potenziell folgenschweren Paragraphen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht nimmt den Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Die Kampagne «Armenhäuser Nein!» kommt somit zu einem erfolgreichen Ende.

Am 1. März 2019 hatte die Aargauer Regierung einen neuen Verordnungsparagraphen in Kraft gesetzt. Dieser hätte es gemäss Wortlaut ermöglicht, Armutsbetroffene in Heime zuzuweisen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS hat sich mit der vielbeachteten Kampagne «Armenhäuser Nein!» und einer damit verbundenen Petition gegen diese neue Bestimmung engagiert. Nun hat die Aargauer Regierung gehandelt. Der umstrittene Armenhaus-Paragraph wird per 1. März abgeschafft.

Die Regierung schreibt in ihrer Mitteilung, dass «die Formulierung des Paragraphen Unsicherheiten und Ängste (...) ausgelöst» hätten. Sie wolle diese ernst nehmen und streiche den Paragraphen deshalb. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, die hinter der Kampagne stand, begrüsst den Entscheid der Regierung. Und sie nimmt die Regierung auch künftig beim Wort, wenn diese schreibt, dass es «nie die Absicht [war], Flüchtlinge oder andere sozialhilfebeziehende Personen zwangsweise in Institutionen und Einrichtungen unterzubringen. Solche Massnahmen sind weiterhin ausschliesslich dem übergeordneten und in der Kompetenz des Bundes liegenden Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) vorbehalten.»

​Es freut die UFS, dass die Regierung ein positives Zeichen für einen sozialen Aargau setzt. Darauf kann aufgebaut werden.

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