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Zugang zum Recht ist gefährdet - es braucht eine staatliche Finanzierung

Medienmitteilung der UFS vom 18.10.2018

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) bietet in der ganzen Deutschschweiz kostenlose Rechtsberatungen an. Doch die Nachfrage übersteigt die Kapazität. Weil das HEKS seine Rechtsberatung einstellt, spitzt sich die Situation weiter zu.

Das HEKS stellt seine unentgeltliche Rechtsberatung für armutsbetroffene Personen in den Kantonen Aargau und Solothurn per Ende 2018 aus finanziellen Gründen ein. Das ist sehr bedauerlich. Ohne rechtliche Beratung können sich die betroffenen Personen nicht gegen ungerechtfertigte und oft existenzbedrohende Behördenentscheide wehren. Da sie sich keinen Anwalt leisten können, haben sie keinen Zugang zum Rechtssystem. Deshalb sind kostenlose Rechtsberatungen von zentraler Bedeutung.

Nach dem Entscheid des HEKS ist die in der ganzen Deutschschweiz tätige Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) die einzige auf Sozialhilferecht spezialisierte Beratungsstelle. Von den 2017 von der UFS durchgeführten 1100 Beratungen und Rechtsbegleitungen entfielen rund 10 Prozent auf die Kantone Aargau und Solothurn. Doch die durch Stiftungen und Spenden finanzierte UFS operiert in der gesamten Deutschschweiz seit längerem an ihrer Kapazitätsgrenze. Die Finanzierung gestaltet sich schwierig. Rund die Hälfte aller Anfragen müssen deshalb abgelehnt werden. Durch den Rückzug des HEKS wird der Angebotsengpass noch grösser. Das Angebot der Rechtsauskunftsstellen des aargauischen Anwaltsverbandes ist grundsätzlich zu begrüssen. Die Erfahrungen der UFS zeigen aber, dass viele Fälle nicht innerhalb von einer Viertelstunde gelöst werden können. Rechtsfälle über eine längere Zeit zu begleiten ist nur spezialisierten Beratungsstellen möglich.

Die Situation ist derzeit in allen Kantonen ungenügend. Die UFS fordert, dass der Zugang zum Recht auch für Armutsbetroffen endlich gewährleistet wird. Die Kantone müssen deshalb Rechtsberatungen finanzieren und unterstützen. Die Politik ist in der Pflicht.

Auskunftsperson: Andreas Hediger, Geschäftsführer UFS, andreas.hediger@sozialhilfeberatung.ch oder 043 540 50 41 (10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr)

Weiterführender Artikel der AZ vom 24.10.2018

Weiterführender Artikel im Reformiert vom 26.11.2018

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