WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Schon wieder ist ein Jahr vorbei. Am 18.4.2018 um 18:30 Uhr und somit unmittelbar vor der Veranstaltung SKOS-Richtlinien unter Druck: Wieviel braucht ein Mensch zum Leben? findet die 5. Generalversammlung der UFS …
Am 20.2.2018 berichtete der Kassensturz über eine Gemeinde im Kanton Baselland, die von einer ehemaligen Sozialhilfebezügerinn fast 225'000 Franken zurückfordert. Ein Schock für die 43-jährige Mutter. Die Gemeinde will …
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wurden erstmals 1963 als Empfehlungen zur Angleichung und Standardisierung der kantonalen Fürsorgeregelungen publiziert. Seither haben sie sich zu …
Eigentlich sind sie gut qualifiziert und arbeiten wollen sie erst recht – aber viele Menschen über 50 finden keinen Job mehr. Sie landen in der Sozialhilfe. Schlimmer noch: Nach einer überproportional langen Arbeitslosi…
Der sozialhilferechtliche Grundbedarf wird von der SKOS und den Kantonen immer mehr nach rein politischen und teilweise sachfremden Kriterien festgelegt.
Er hat sich von den ursprünglichen statistischen …
Am 5.12.2017 hat die UFS eine Stellungnahme zum Artike l «Gehässiger Streit um Sozialhilfe» in der NZZ vom 30. November 2017 verfasst. Mit dem einleitenden Satz, «Berns Linke hat einen neuen Buhmann» reduziert Lucien …