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Wir setzen uns für eine menschenwürdige Sozialhilfe ein.

« … und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. »

… heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark. Seit 2012 setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.

Die UFS

  • Berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zum Sozialhilferecht.
  • Führt Schulungen zum Sozialhilferecht durch.
  • Setzt sich öffentlich für eine menschenwürdige Sozialhilfe ein.
  • Zuständigkeitsgebiet: Kantone Zürich, Aargau, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Graubünden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.

Telefonberatung

Montag: 11:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr

043 540 50 41

Erstkontakte erfolgen ausschliesslich telefonisch.
Aufgrund der vielen Anfragen ist das Beratungstelefon leider oft besetzt. Bitte probieren Sie es mehrmals und halten Sie die relevanten Dokumente bereit. Danke!

News

Zuständigkeitsgebiet und weitere Beratungsstellen

Die UFS bietet ihre unabhängige und unentgeltliche Rechtsberatung für Sozialhilfebeziehende aus folgenden Kantonen an:

Zürich Aargau Thurgau St. Gallen Glarus Graubünden Appenzell Ausserhoden Appenzell Innerrhoden
Zürich, Aargau, Thurgau, St. Gallen, Glarus, Graubünden, Appenzell Ausserhoden und Appenzell Innerrhoden

Alle anderen Sozialhilfebeziehenden wenden sich bitte an die für ihre Region zuständige Beratungsstelle, welche in diesem Dokument zu finden ist: