Wir setzen uns für eine menschenwürdige Sozialhilfe ein.
« … und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. »
… heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark. Seit 2012 setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Die UFS
- Berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zum Sozialhilferecht.
- Führt Schulungen zum Sozialhilferecht durch.
- Setzt sich öffentlich für eine menschenwürdige Sozialhilfe ein.
- Zuständigkeitsgebiet: Kantone Zürich, Aargau, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Graubünden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.
Telefonberatung
Montag: 11:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
043 540 50 41
Erstkontakte erfolgen ausschliesslich telefonisch.
Aufgrund der vielen Anfragen ist das Beratungstelefon leider oft besetzt. Bitte probieren Sie es mehrmals und halten Sie die relevanten Dokumente bereit. Danke!
News
Zuständigkeitsgebiet und weitere Beratungsstellen
Die UFS bietet ihre unabhängige und unentgeltliche Rechtsberatung für Sozialhilfebeziehende aus folgenden Kantonen an:
Zürich, Aargau, Thurgau, St. Gallen, Glarus, Graubünden, Appenzell Ausserhoden und Appenzell Innerrhoden
Alle anderen Sozialhilfebeziehenden wenden sich bitte an die für ihre Region zuständige Beratungsstelle, welche in diesem Dokument zu finden ist: