Wenn Irren amtlich wird – wir kennen Ihre Rechte
«Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen», steht am Anfang der Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die Umsetzung dieser Worte ein. Die UFS berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zur Sozialhilfe.
Die UFS ist ein gemeinnütziger Verein. Die Finanzierung erfolgt aktuell vorwiegend durch Spenden und Mitgliederbeiträge .
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Sind Sie in wirtschaftliche Not geraten aber erhalten keine Sozialhilfe? Haben Sie Probleme mit dem Sozialamt - oder eine Frage zur Sozialhilfe? Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS beantwortet Fragen zur …
Am 8. April sollte die Jahresversammlung unseres Vereins Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS stattfinden. Die Einladungen wurden bereits verschickt. Wegen des Coronavirus und den landesweit geltenden …
Wenn der Lohn ausbleibt, kann es sein, dass plötzlich Sozialhilfe beantragt werden muss. Niemand muss sich dafür schämen, Sozialhilfe zu beziehen! Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, ist der Staat verpflichtet, …
Der basellandschaftliche Regierungsrat plant, das kantonale Sozialhilfegesetz zu revidieren. Die Unabhängige Fachstelle weist den Entwurf dezidiert zurück. Die Vorlage beinhaltet massive Verschlechterungen für Armutsbet…
Hier finden Sie am 10. März ab 11 Uhr weiterführende Unterlagen zur Medienkonferenz und zur Vernehmlassung zur Sozialhilfegesetzrevision Basel-Landschaft (für die einzelnen Dokumente auf den Link klicken).
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Eine Veranstaltung von humanrights.ch in Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht «UFS»
Donnerstag 30. April 2020
19:00 Apéro, 19:30 Beginn
UniS, Schanzeneckstrasse 1
3012 Bern, …