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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


UFS-Jahresversammlung 2024

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lädt ihre Vereinsmitglieder und alle Interessierten zur jährlichen Jahresversammlung ein: 16. Mai 2024, ab 18.30 Uhr (Türöffnung ab 18.00 Uhr) …


Mietzinsobergrenzen zwingend anpassen

Das Wohnen in einer günstigen, den jeweiligen Mietzinsrichtlinien einer Gemeinde entsprechenden Wohnung gehört für Sozialhilfebeziehende zu den zentralen Voraussetzungen, um in der Gesellschaft wieder Tritt zu fassen. …





«Das Geld reicht nicht mal für den Zoo»

Hans Kohler (Name geändert) bezieht seit einigen Jahren Sozialhilfe. Doch die Sozialhilfe floss zunächst äusserst spärlich. Bescheidene 62 Franken pro Monat sprach ihm der Sozialdienst seiner Wohngemeinde zunächst zu. …


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