Wenn Irren amtlich wird – wir kennen Ihre Rechte
«Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen», steht am Anfang der Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die Umsetzung dieser Worte ein. Die UFS berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zur Sozialhilfe.
Die UFS ist ein gemeinnütziger Verein. Die Finanzierung erfolgt aktuell vorwiegend durch Spenden und Mitgliederbeiträge .
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In der Aargauer Sozialhilfe läuft derzeit einiges schief:
Armutsbetroffene, die auch gegen ihren Willen in Armenhäusern untergebracht werden.
Eine Mehrheit im Grossen Rat, die Kürzungen von bis zu 70 …
Die Daten von Sozialhilfebeziehenden bleiben besonders schützenswert. Das hat der Nationalrat am Dienstag mit grosser Mehrheit (126 zu 67 Stimmen) beschlossen. Damit hat sich der Rat gegen seine vorberatende Kommission …
Der Entwurf zur Revision des Walliser Sozialhilfegesetzes ist unausgewogen und rechtlich bedenklich. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS verlangt deshalb gemeinsam mit AvenirSocial eindringlich eine …
Sozialhilfebeziehende können sich immer weniger auf ihre Grundrechte verlassen. Ein neuer, unmenschlicher Vorstoss will die Rechte weiter aushöhlen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die …
Armutsbetroffene können in Heimen untergebracht werden – auch gegen ihren Willen.
Was verstörend und unglaublich tönt, ist im Kanton Aargau seit dem 1. März bittere Realität. Der Regierungsrat hat eine entsprechende …
Der Kanton Bern will in der Sozialhilfe einen Selbstbehalt einführen. Aus Sicht der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht ist dies falsch.
Ein Aufweichen des Lastenausgleichs würde vor allem kleine Gemeinden …