WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts hat ein beachtliches Medienecho ausgelöst. So haben unter anderem der Tages-Anzeiger, die Zeitung P.S. und die Wochenzeitung WoZ den Entscheid in ausführlichen Beiträgen …
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat die Praxis eines Sozialdienstes beurteilt, der einen Sozialhilfebezüger zum Vorbezug des BVG-Guthabens verpflichtete. Das Verwaltungsgericht hat dem Ansinnen eine …
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. Dieser Teil aus der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung hat mich persönlich, politisch und beruflich ein …
Prof. Dr. Carlo Knöpfel hat anlässlich des 10-Jahr-Jubiläums der UFS die Sozialhilfe in der Schweiz analysiert, die Schwächen offengelegt, Forderungen für Verbesserungen formuliert und die Bedeutung der UFS gewürdigt. …
Die UFS sieht erhebliches Verbesserungspotenzial bei der Sozialhilfe der Schweiz. Anlässlich ihres 10 Jahr-Jubiläums hat sie vier Forderungen formuliert, die die Sozialhilfe substanziell und nachhaltig verbessern …
Die UFS setzt sich seit 10 Jahren für einen menschenwürdigen Sozialstaat ein, der den in der Präambel zur eidgenössischen Bundesverfassung niedergeschriebenen Grundsatz «...und dass die Stärke des Volkes sich misst am …