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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.



Die Sozialhilfe in der Schweiz und die UFS

Prof. Dr. Carlo Knöpfel hat anlässlich des 10-Jahr-Jubiläums der UFS die Sozialhilfe in der Schweiz analysiert, die Schwächen offengelegt, Forderungen für Verbesserungen formuliert und die Bedeutung der UFS gewürdigt. …


Vier Forderungen für eine bessere Sozialhilfe

Die UFS sieht erhebliches Verbesserungspotenzial bei der Sozialhilfe der Schweiz. Anlässlich ihres 10 Jahr-Jubiläums hat sie vier Forderungen formuliert, die die Sozialhilfe substanziell und nachhaltig verbessern …


Wichtige Etappensiege der UFS

Die UFS setzt sich seit 10 Jahren für einen menschenwürdigen Sozialstaat ein, der den in der Präambel zur eidgenössischen Bundesverfassung niedergeschriebenen Grundsatz «...und dass die Stärke des Volkes sich misst am …



3650 Tage Engagement für Armutsbetroffene

«Der gemeinnützige Verein UFS betreibt die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht. Diese informiert Armutsbetroffene umfassend über ihre Rechte und unterstützt sie aktiv bei deren Ausübung. Dadurch wird verhindert, …


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5