WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. Dieser Teil aus der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung hat mich persönlich, politisch und beruflich ein …
Prof. Dr. Carlo Knöpfel hat anlässlich des 10-Jahr-Jubiläums der UFS die Sozialhilfe in der Schweiz analysiert, die Schwächen offengelegt, Forderungen für Verbesserungen formuliert und die Bedeutung der UFS gewürdigt. …
Die UFS sieht erhebliches Verbesserungspotenzial bei der Sozialhilfe der Schweiz. Anlässlich ihres 10 Jahr-Jubiläums hat sie vier Forderungen formuliert, die die Sozialhilfe substanziell und nachhaltig verbessern …
Die UFS setzt sich seit 10 Jahren für einen menschenwürdigen Sozialstaat ein, der den in der Präambel zur eidgenössischen Bundesverfassung niedergeschriebenen Grundsatz «...und dass die Stärke des Volkes sich misst am …
Die UFS würde es ohne eine grosse Zahl von Privatpersonen und Institutionen, die uns mit kleineren, grösseren und teilweise wirklich grossen Beträgen unterstützen, nicht geben. Bei Ihnen allen bedanken wir uns ganz …
«Der gemeinnützige Verein UFS betreibt die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht. Diese informiert Armutsbetroffene umfassend über ihre Rechte und unterstützt sie aktiv bei deren Ausübung. Dadurch wird verhindert, …