Wenn Irren amtlich wird – wir kennen Ihre Rechte
«Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen», steht am Anfang der Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die Umsetzung dieser Worte ein. Die UFS berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zur Sozialhilfe.
Die UFS ist ein gemeinnütziger Verein. Die Finanzierung erfolgt aktuell vorwiegend durch Spenden und Mitgliederbeiträge .
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Während im Kanton Bern eine generelle Kürzung der Sozialhilfeleistungen um 10% geplant ist, solIen in Zürich die Gemeinden zukünftig selber über die Höhe der Sozialhilfe von vorläufig aufgenommen AusländerInnen …
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der UFS
Im Jahresbericht 2016 haben sich in der Kurzfassung der Jahresrechnung auf den Seiten 14 und 15 zwei Fehler eingeschlichen. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Der …
Die UFS lädt am 11.4.2017 ein zur Diskussionsveranstaltung mit Tobias Studer, Sozialpädagoge.
Die Frage nach Sinn und Unsinn von Beschäftigungsprogrammen ist 2017 Schwerpunktthema der UFS. Aus diesen Grund …
Die vierte Jahresversammlung der UFS beginnt um 18:30 und findet im Gemeinschaftsraum der ABZ, Seebahnstrasse 201, 8004 Zürich (Eingang über die Kanzleistrasse) statt.
Eingeladen sind alle Interessierten, an den …
Der Jahresbericht 2016 und der Finanzbericht 2016 sind ab sofort online verfügbar.
Sozialhilfebezüger können nicht River-Raften