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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.




Aargauer Regierungsrat lehnt Kürzung der Sozialhilfe ab

Erfreuliche Nachrichten aus dem Kanton Aargau: Der Regierungsrat lehnt die Forderung von Kantonalpolitiker:innen ab, die Sozialhilfe markant zu kürzen und deren Erhöhung auf den Grundbedarf vom «Integrationswillen» der …




Sozialhilfe nicht senken

Der Bundesrat will die Kantone verpflichten, die Sozialhilfe in gewissen Bereichen zu senken. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lehnt dies aus fachlichen Gründen entschieden ab. Auch das Vorgehen der …


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