WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Als einziger Kanton der Schweiz toleriert der Kanton Aargau, dass einzelne Gemeinden auf berufliche Vorsorgeguthaben von Sozialhilfebeziehenden zugreifen. Das Bundesgericht hat diese Praxis kürzlich abgesegnet, hat aber …
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS begrüsst die Bestätigung des Bundesgerichts, dass ausbezahlte Freizügigkeitsguthaben nur beschränkt pfändbar sind. Gleichzeitig bedauert die Fachstelle, dass das …
Der Kanton Aargau will die rechtliche Grundlage für Sozialhilfedetektive schaffen. Weshalb das keine gute Idee ist.
Zu Hause auf dem Balkon ausspioniert, auf dem Weg zum Lebensmittelgeschäft verfolgt, beim …
Sozialämter müssen notwendige Zahnbehandlungen vollständig bezahlen. Diese Praxis stützt auch ein neues Urteil.
Entzündete Backenzähne, blutendes Zahnfleisch, wackelnde Schaufeln: Zahnprobleme sind ebenso schmerzha…
In der Schweiz verzichtet ein Drittel der armutsbetroffenen Personen auf ihren rechtmässigen Anspruch, Hilfe in Notlagen zu erhalten. Der Grund: mögliche negative Folgen. Ein im eidgenössischen Parlament neu eingereicht…
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS zieht einen Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ans höchste Schweizer Gericht weiter. Aus Sicht der UFS steht die Verwendung von Altersguthaben zur Rückzahlung …