UFS Logo

WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.



Ein ambivalenter Entscheid

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS begrüsst die Bestätigung des Bundesgerichts, dass ausbezahlte Freizügigkeitsguthaben nur beschränkt pfändbar sind. Gleichzeitig bedauert die Fachstelle, dass das …


Die Problematik der Sozialhilfe-Detektive

Der Kanton Aargau will die rechtliche Grundlage für Sozialhilfedetektive schaffen. Weshalb das keine gute Idee ist. Zu Hause auf dem Balkon ausspioniert, auf dem Weg zum Lebensmittelgeschäft verfolgt, beim …


Zu Unrecht nicht bezahlt

Sozialämter müssen notwendige Zahnbehandlungen vollständig bezahlen. Diese Praxis stützt auch ein neues Urteil. Entzündete Backenzähne, blutendes Zahnfleisch, wackelnde Schaufeln: Zahnprobleme sind ebenso schmerzha…



Problematische Praxis wird Fall fürs Bundesgericht

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS zieht einen Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ans höchste Schweizer Gericht weiter. Aus Sicht der UFS steht die Verwendung von Altersguthaben zur Rückzahlung …


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5